Für Online-Einkäufe ist PayPal mit beinahe 24 Prozent der meistgenutzte Bezahldienst in Deutschland und hat den klassischen Kauf auf Rechnung überholt. So eine Studie des Handelsforschungsinstituts EHI und der Hochschule Aschaffenburg.
Vorrangig Mandanten mit Internetshops auf Plattformen wie eBay oder eigenen Online-Shops bieten PayPal als Bezahlmethode an. Die Vorteile liegen auf der Hand: Nach einem Kauf über PayPal erhält der Verkäufer den Umsatz sofort angewiesen. Oft sind das nicht zu unterschätzende Mengen an Transaktionen, die sich für einen Unternehmer im Monat ansammeln. Diese Umsatzpositionen auf dem PayPal-Konto gilt es anschließend in die Buchführung zu übernehmen.
DATEV E-Zahlungstransfer stellt dafür die Verbindung zwischen PayPal und der Buchführung in Kanzlei-Rechnungswesen pro her. Die manuelle Erfassung der einzelnen Transaktionen entfällt künftig. Über das DATEV-Rechenzentrum ist der Übertragungsweg sicher, und der Datenaustausch in Papierform oder per unverschlüsselter E-Mail entfällt.
E-Zahlungstransfer ist ein Zusatzmodul zu Unternehmen online. Über die API-Schnittstelle (Application Programming Interface) werden die Transaktionen, getrennt nach Umsatz und Gebühr, als Belegsätze für das Kassenbuch online aufbereitet.
Im E-Zahlungstransfer können bereits Gegenkonten für die Gebühren und die Umsätze hinterlegt werden. Das spart Zeit bei der späteren Übernahme der Buchungssätze. Das Protokoll der abgerufenen Transaktionen wird als digitaler Beleg mit jedem Belegsatz verknüpft. Im Kassenbuch online können die Positionen nachbearbeitet und anschließend als Buchungssätze bereitgestellt werden. In Kanzlei-Rechnungswesen pro werden diese Stapel über „Mandant ergänzen“ aus dem Rechenzentrum in die laufende Buchführung geholt.
Für den Mandanten kann festgelegt werden, auf welches Konto mit Geldfunktion die PayPal-Transaktionen fließen sollen. Für mehr Transparenz empfiehlt es sich, das Konto entsprechend zu beschriften.
Die Transaktionen können inklusive der Details, wie Rechnungsnummer und Adresse, abgerufen werden. Liefert PayPal über die API-Schnittstelle im Feld InvoiceID die aus dem Fremdsystem weitergegebene Rechnungsnummer, wird diese über die Details abgerufen und in das Feld Rechnungs-Nr. im E-Zahlungstransfer eingesteuert. Diese Information wird im Kassenbuch online und nach anschließender Bereitstellung für den Berater an die Buchführung übergeben und in die Buchungszeile in Belegfeld1 eingetragen.
Mit E-Zahlungstransfer können ausschließlich Transaktionen in Euro automatisch übernommen werden. Sollte der Unternehmer auch Transaktionen in Fremdwährungen erhalten, sind diese in der Finanzbuchführung nachzuerfassen.
Der PayPal-Käuferschutz erlaubt zum Beispiel in Konfliktfällen eine rückwirkende Änderung der Transaktion innerhalb von 180 Tagen. In einem solchen Fall ist die betroffene Transaktion in der Buchführung manuell zu korrigieren. E-Zahlungstransfer kann auch von selbstbuchenden Mandanten, die mit Mittelstand Faktura und Rechnungswesen Einzelplatz pro beziehungsweise Rechnungswesen pro die Buchführung im Unternehmen erstellen, eingesetzt werden.
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DATEV E-Zahlungstransfer (Art.-Nr. 95130)
Voraussetzung:
Vertrag zu Unternehmen online (Art.-Nr. 95138)
DATEV E-Zahlungstransfer – Einrichten und Arbeiten (Dok.-Nr. 1070412)
DATEV E-Zahlungstransfer:
PayPal-Transaktionen in Rechnungswesen-Programmen bearbeiten (Dok.-Nr. 1070482)