Eine Branchenspezialisierung lohnt sich für Kanzlei und Mandant. Das weiß Dr. Christoph Dorau, Fachanwalt für Steuerrecht. Er hat sich auf den sozialen Sektor fokussiert.
DATEV magazin: Ihre Kanzlei ist spezialisiert auf die Beratung und Prüfung von Unternehmen der Sozialwirtschaft und gemeinnützige Einrichtungen. Sie betreut über 100 Mandate im Bereich der Sozialwirtschaft. Wie kam es zu dieser Spezialisierung?
Es ist entscheidend, dass man Kenntnisse über die spezifische Branche und die sozialpolitischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen und Entwicklungen hat.
DR. CHRISTOPH DORAU: Wir betreuen sowohl Vereine und Stiftungen als auch gemeinnützige Kapitalgesellschaften aller Größenklassen bis hin zu gemeinnützigen Konzernen. Ebenso Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen, darunter insbesondere den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, Einrichtungen der Diakonie und Caritas sowie des Deutschen Roten Kreuzes. Wir haben uns seit den 1950er Jahren ein spezifisches Branchenwissen im Bereich der Rechnungslegung, Prüfung und steuerlichen Beratung von gemeinnützigen Einrichtungen und sonstigen Unternehmen der Sozialwirtschaft erarbeitet. Natürlich profitieren wir dabei auch von unserer jahrzehntelangen Erfahrung in diesem Bereich. Es ist nicht nur entscheidend, dass man sich als Berater in den steuerlichen oder rechtlichen Fragestellungen auskennt, sondern dass man auch Kenntnisse über die spezifische Branche des Mandanten und die sozialpolitischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen und Entwicklungen hat.
DATEV magazin: Wie erreichen Sie Ihre Mandanten? Wie nehmen diese die Spezialisierung wahr?
DR. CHRISTOPH DORAU: Wir stellen unsere Spezialisierung zielgerichtet nach außen dar. Hierzu gehören zum Beispiel Newsletter und Leitfäden, die wir selbst ausarbeiten. So bieten wir unseren Mandanten eine Informationsquelle zu den Entwicklungen des Gemeinnützigkeitsrechts und des Rechts der sozialen Einrichtungen sowie weiterer Themen wie Spenden und Sponsoring oder interne Kontrollsysteme in der Sozialwirtschaft. Unsere Berufsträger transportieren durch Fachveröffentlichungen und Vorträge ihre Spezialkenntnisse nach außen. Außerdem ist es für uns selbstverständlich, auch ehrenamtlich durch Mitgliedschaften in gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen sowie in berufsständischen Einrichtungen aktiv zu sein. Die Maßnahmen werden positiv aufgenommen – die meisten Neumandate erreichen uns aber immer noch über Empfehlungen von Bestandsmandaten.
DATEV magazin: Gibt es Besonderheiten in der Mandantenansprache?
DR. CHRISTOPH DORAU: Für eine gezielte Ansprache ist gute Branchenkenntnis nicht nur in der Sozialwirtschaft, sondern in den speziellen Bereichen wie der Altenhilfe, der Jugend- oder Behindertenhilfe, des Gesundheitswesens, des Bildungsbereichs usw. unabdingbar. Die Entscheidungsträger in den Unternehmen der Sozialwirtschaft merken sehr schnell, ob ein Berater tatsächlich fundierte und spezialisierte Kenntnisse hat oder ob er dies nur vorgibt.
DATEV magazin: Wie halten Sie Ihr Wissen im Bereich des Sozialmarkts aktuell?
DR. CHRISTOPH DORAU: Durch die Teilnahme an Arbeitskreisen spezialisierter Berater, aber auch durch den Besuch von Fachveranstaltungen von Seminaranbietern mit hochkarätigen Referenten. Wir konzentrieren uns auf relevante Fachliteratur, Rechtsprechung und Verwaltungsverlautbarungen. Zudem haben wir eine Kanzleigröße, die es uns ermöglicht, dass sich unsere auf die Prüfung und Beratung von Einrichtungen der Sozialwirtschaft spezialisierten Berater untereinander austauschen.
DATEV magazin: Gibt es besondere Herausforderungen und Anforderungen in der Betreuung dieser Mandate?
DR. CHRISTOPH DORAU: Mandanten aus dem Bereich der Sozialwirtschaft sind meist Körperschaften, die steuerbegünstigt sind, weil sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Eine langjährige und fundierte Kenntnis des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts, einschließlich des speziellen Umsatzsteuerrechts ist unerlässlich, wenn man für diese Mandanten ein guter Berater sein möchte. Je nach Branchenzugehörigkeit ergeben sich spezifische steuerliche Anforderungen und Besonderheiten in der Buchführung und Kostenrechnung. In der Buchführung sind regelmäßig gesonderte Fibu-Konten einzurichten und zu bebuchen, die in den Standardkontenrahmen so nicht enthalten sind. Hier sind branchenspezifische Kontenrahmen nötig. Die grundsätzlich steuerbegünstigten Körperschaften erbringen zum Teil auch Leistungen, die ertragsteuerpflichtig sind. Es bietet sich an, diese in der Kostenstellenrechnung abzubilden. Beim Deutschen Roten Kreuz betrifft dies beispielsweise die Altkleidersammlungen.
DATEV magazin: Welche Besonderheiten sind bei der Lohnabrechnung zu beachten?
DR. CHRISTOPH DORAU: Zum Beispiel zahlen viele soziale Einrichtungen Gehälter in Anlehnung an die Tarife im Öffentlichen Dienst. Je nach Einsatzbereich, sozialer Dienst, Betreuung, Pflege, Krankenhaus und Verwaltung, kommen unterschiedliche Tarife zur Anwendung. Weiterhin sind in sozialen Einrichtungen Zuschläge zum Grundlohn weit verbreitet, sodass sich hier die Eingabe der Bewegungsdaten monatlich ändert.
DATEV magazin: Inwiefern profitieren Ihre Mandanten von Ihrem spezifischen Branchen-Know-how?
DR. CHRISTOPH DORAU: Dieses Know-how ist Voraussetzung, um fundiert beraten zu können. In der Sozialwirtschaft werden zunehmend Betriebsprüfungen durch die Finanzämter durchgeführt. Ohne Spezialkenntnis kann das teuer werden für die Einrichtungen. Gerade hier ist es von Vorteil, gegenüber dem jeweiligen Finanzamt einen Wissens- und Erfahrungsvorsprung zu haben. Eine Falschberatung im Bereich der Mittelverwendung kann im Extremfall zum Verlust der steuerlichen Begünstigungen führen. Auch im Bereich der Umstrukturierung von Unternehmen der Sozialwirtschaft sind Spezialkenntnisse des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts und gegebenenfalls des Vereinsrechts unerlässlich für eine (steuer-)optimale Gestaltung. Gerade das Gemeinnützigkeitsrecht lässt regelmäßig steueroptimale Wege zu, die gewerblichen Unternehmen nicht eröffnet sind. Und nicht zuletzt kommt uns dabei auch unsere Kompetenz in der Wirtschaftsprüfung von Unternehmen der Sozialwirtschaft zugute.
DATEV magazin: Würden Sie anderen Kanzleien empfehlen, sich stärker auf den Sozialmarkt zu spezialisieren?
DR. CHRISTOPH DORAU: Der Bereich der Sozialwirtschaft ist seit einigen Jahren und auch sicherlich noch für die nächsten Jahre ein Wachstumsmarkt und dementsprechend für die steuerliche und rechtliche Beratung sowie die Wirtschaftsprüfung interessant. Allerdings hat sich in den letzten Jahren unter den Beratern eine zunehmende Konkurrenz entwickelt.
Bei der Übernahme von Neumandaten stellen wir immer wieder fest, dass die bisherige Beratung wegen offenbar fehlendem Branchenwissen nicht optimal war. Insofern raten wir den Kollegen, auf jeden Fall ihr Branchenwissen zu vertiefen, wenn sie soziale Einrichtungen beraten wollen.
DATEV magazin: Zu welchen Schritten raten Sie Kanzleien, die sich auf eine Branche spezialisieren möchten?
DR. CHRISTOPH DORAU: Es gibt eine ganze Reihe von Seminaren, die den Beginn einer Spezialisierung auf bestimmte Bereiche ermöglichen. Dies kann auch durch eine Fachberaterausbildung der Fall sein. Wichtig ist aber auch die praktische Erfahrung in der branchenspezifischen Betreuung. Nur in Verbindung mit theoretischem Wissen und praktischer Erfahrung lassen sich spezielle Branchen erfolgreich betreuen.
DATEV magazin: Was sind Ihrer Meinung nach die wichtigsten Argumente, sich als Kanzlei stärker auf bestimmte Branchen zu konzentrieren?
DR. CHRISTOPH DORAU: Allein die Fülle der ständig neu ergehenden Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen macht es unmöglich, all diese im Detail im Blick zu behalten. Was bei den Rechtsanwälten schon seit einigen Jahren Standard ist, nämlich sich auf wenige Rechtsgebiete zu spezialisieren, wird sich zunehmend auch im Bereich der Steuerberatung durchsetzen bzw. durchsetzen müssen, wenn der steuerliche Berater seine Mandanten dauerhaft fehlerfrei und auf hohem Niveau beraten möchte. Es wird sich zeigen, dass davon zukünftig auch zunehmend der wirtschaftliche Erfolg der Steuerberatungskanzlei abhängig sein wird.
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Die DATEV-Lösungen für soziale Einrichtungen sind geeignet für Ambulante Pflegedienste, Rettungsdienste, Pflegeheime, Krankenhäuser, Behindertenwerkstätten, Kindergärten und sonstige Einrichtungen. Zum Beispiel berücksichtigt die Lohnabrechnung entsprechende Tarifverträge, während das Rechnungswesen die Bestimmungen der Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) abdeckt und außerdem für verschiedene Unternehmensformen verfügbar ist.
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Fachtagung Beratung sozialer Einrichtungen
(Art.-Nr. 70196)
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