Kleine und mittelständische Unternehmen eruieren häufig den Kapitalbedarf durch einen Blick auf das Bankkonto. Um jedoch wirklich für die Zukunft gewappnet zu sein und auch den Anforderungen der Banken genügen zu können, sollte die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage möglichst sachgerecht dargestellt und ein valides Zahlengerüst zugrunde gelegt werden.
Die steuerberatenden Berufe werden heute bereits sehr stark mit der Notwendigkeit betriebswirtschaftlicher Beratung konfrontiert. So ergibt sich erheblicher Beratungsbedarf insbesondere bei
- Gründungen von Unternehmen,
- dem Unternehmenskauf und -verkauf,
- der Beantragung öffentlicher Fördermittel oder
- der Kreditaufnahme bei Banken.
Kernelement dieser Beratung ist nicht selten die Notwendigkeit zur Entwicklung eines individuellen Planungsmodells. Die Anforderungen an diese Modelle sind im Laufe der Zeit stetig gestiegen. Die Interdependenzen zwischen den verschiedenen Rechenwerken werden durch die Verknüpfung der voneinander abhängigen Bestandteile berücksichtigt. Hierdurch ergibt sich für den Steuerberater wie auch für das beratene Unternehmen eine effiziente und vielseitig anwendbare Möglichkeit zur Analyse und Berechnung von unterschiedlichen Prämissen.
Aufbau eines Planungsmodells
Die komplexen Zusammenhänge der Realität können in einem Planungsmodell nicht vollständig, sondern lediglich vereinfacht und abstrakt dargestellt werden.
Typischerweise wird ein Detailplanungszeitraum von drei bis fünf Jahren unterstellt. Als Ausgangsbasis für die Planung werden in aller Regel historische Daten herangezogen, die auch als Vergleichsmaßstab zur stets notwendigen Plausibilisierung der Planungsprämissen und Ableitung von Entwicklungstendenzen herangezogen werden können. Fehlen objektivierte Vergleichsdaten, so kann man beispielsweise Unternehmenskennzahlen bei Branchenverbänden beziehen sowie auf Branchenkennzahlen zurückgreifen. In aller Regel bietet es sich an, die integrierte Planung in folgender Reihenfolge zu entwickeln:
- Gewinn-und-Verlust-Rechnung (zunächst bis zum EBIT)
- Bilanz (zunächst mit offener Nettofinanzposition)
- Kapitalflussrechnung (Verknüpfung mit Bilanz/GuV)
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Die Umsatzerlöse und die zur Erzielung der Umsatzerlöse notwendigen Aufwendungen sollten in Abhängigkeit vom benötigten Detaillierungsgrad geplant werden. In der Praxis ist insbesondere bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) eine Investitionsplanung nur selten vorhanden, aus der die Investitionsauszahlungen sowie die Abschreibungen abgeleitet werden können. Dies ist jedoch nicht zu vernachlässigen, da hieraus häufig wesentlicher Kapitalbedarf, also die Notwendigkeit eines Betriebsmittelkredits, erwächst. Der Zinsaufwand wird iterativ aus der Cashflow-Rechnung hergeleitet. Die Unternehmenssteuern resultieren vereinfacht aus der Verknüpfung des Unternehmenssteuersatzes mit dem EBT.
Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich originär aus der Investitionsplanung und dem daraus abgeleiteten Abschreibungsbedarf. Die unter dem Working Capital subsumierten Positionen des Umlaufvermögens (Vorratsvermögen sowie Forderungen) und des unverzinslichen Fremdkapitals (Verbindlichkeiten) werden in der Praxis regelmäßig aus der erwarteten Umsatzausweitung und/oder den erwarteten Materialaufwendungen abgeleitet. Die Nettofinanzposition stellt die rechnerische Übereinstimmung der Aktiv- und der Passivseite her und ergibt sich auf Basis der Cashflow-Rechnung. Eine positive Nettofinanzposition stellt den Bestand an liquiden Mitteln (Aktiva), eine negative Nettofinanzposition stellt eine zusätzliche notwendige Kreditaufnahme (Passiva) dar.
Cashflow-Rechnung
Die Ermittlung der Cashflow-Rechnung erfolgt implizit auf Basis der GuV und der Bilanz. Die Zahlungsströme werden aufgrund der Veränderung der einzelnen Bilanzpositionen im Zusammenhang mit der geplanten GuV ermittelt. Ausgangspunkt der Cashflow-Rechnung ist das EBIT, das um nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge korrigiert wird. Bislang nicht im EBIT erfasste Zahlungsvorgänge sind zusätzlich einzubeziehen. Die nicht zahlungswirksamen Abschreibungen beispielsweise sind dem EBIT wieder hinzuzurechnen. Zu beachten ist, dass es sich bei der Finanzbedarfsrechnung um eine implizite Korrekturrechnung, abgeleitet aus der GuV, unter Berücksichtigung der Bilanzveränderungen handelt und keine unmittelbaren (direkten) Zahlungsströme erfasst werden.
Fazit
Die Ausgestaltung und der Detaillierungsgrad eines integrierten Planungsmodells sind immer den Anforderungen des Einzelfalls anzupassen. Es sollte dem Planenden bewusst sein, dass sich einzelne Positionen unterjährig sehr volatil entwickeln können und dass es sich stets um Schätzgrößen handelt, die naturgemäß mit den tatsächlich eintretenden Werten nicht übereinstimmen müssen. Darüber hinaus ist den meisten Planungen inhärent, dass diese starke Vereinfachungen, bezogen auf die Realität, enthalten.
MEHR DAZU
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Der vorliegende Artikel von Sascha Weiß ist die gekürzte Variante eines längeren Beitrags, der unter LEXinform ( Dok.-Nr. 0932487) abrufbar ist. Dort beschreibt der Autor zusätzlich den Planungsprozess in einem ausführlichen Beispiel.