Integrierte Pla­nungs­rech­nung - 26. November 2015

Handwerkszeug für stabile Planung

Kleine und mittelständische Unter­neh­men eruieren häufig den Kapital­be­darf durch einen Blick auf das Bank­konto. Um jedoch wirk­lich für die Zu­kunft ge­wapp­net zu sein und auch den An­for­de­run­gen der Banken ge­nü­gen zu können, sollte die künf­tige Ver­mögens-, Finanz- und Er­trags­lage mög­lichst sach­ge­recht dar­ge­stellt und ein valides Zah­len­ge­rüst zu­grunde gelegt werden.

Die steuerberatenden Berufe werden heute bereits sehr stark mit der Notwendigkeit be­triebs­wirt­schaft­licher Beratung kon­fron­tiert. So ergibt sich erheblicher Beratungsbedarf insbesondere bei

  • Gründungen von Unternehmen,
  • dem Unternehmenskauf und -verkauf,
  • der Beantragung öffentlicher Fördermittel oder
  • der Kreditaufnahme bei Banken.

Kernelement dieser Beratung ist nicht selten die Notwendigkeit zur Entwicklung eines indi­vi­du­el­len Planungsmodells. Die Anforderungen an diese Modelle sind im Laufe der Zeit stetig gestiegen. Die Interdependenzen zwischen den verschiedenen Rechenwerken werden durch die Ver­knüp­fung der voneinander abhängigen Bestandteile berücksichtigt. Hierdurch ergibt sich für den Steuerberater wie auch für das beratene Unternehmen eine effiziente und vielseitig anwendbare Möglichkeit zur Analyse und Berechnung von unterschiedlichen Prämissen.

Aufbau eines Planungsmodells

Die komplexen Zusammenhänge der Realität können in einem Planungsmodell nicht vollständig, sondern lediglich vereinfacht und abstrakt dargestellt werden.
Typischerweise wird ein Detailplanungszeitraum von drei bis fünf Jahren unterstellt. Als Aus­gangs­basis für die Planung werden in aller Regel historische Daten herangezogen, die auch als Ver­gleichs­maßstab zur stets notwendigen Plausibilisierung der Planungsprämissen und Ableitung von Entwicklungstendenzen herangezogen werden können. Fehlen objektivierte Vergleichsdaten, so kann man beispielsweise Unternehmenskennzahlen bei Branchenverbänden beziehen sowie auf Branchenkennzahlen zurückgreifen. In aller Regel bietet es sich an, die integrierte Planung in folgender Reihenfolge zu entwickeln:

  1. Gewinn-und-Verlust-Rechnung (zunächst bis zum EBIT)
  2. Bilanz (zunächst mit offener Nettofinanzposition)
  3. Kapitalflussrechnung (Verknüpfung mit Bilanz/GuV)

Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Die Umsatzerlöse und die zur Erzielung der Umsatzerlöse notwendigen Aufwendungen sollten in Abhängigkeit vom benötigten Detaillierungsgrad geplant werden. In der Praxis ist insbesondere bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) eine Investitionsplanung nur selten vorhanden, aus der die Investitionsauszahlungen sowie die Abschreibungen abgeleitet werden können. Dies ist jedoch nicht zu vernachlässigen, da hieraus häufig wesentlicher Kapitalbedarf, also die Notwendigkeit eines Be­triebs­mittel­kredits, erwächst. Der Zinsaufwand wird iterativ aus der Cash­flow-Rech­nung hergeleitet. Die Unternehmenssteuern resultieren vereinfacht aus der Ver­knüp­fung des Unternehmenssteuersatzes mit dem EBT.

Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich originär aus der Investitionsplanung und dem daraus abgeleiteten Abschreibungsbedarf. Die unter dem Working Capital subsumierten Positionen des Umlaufvermögens (Vorratsvermögen sowie Forderungen) und des unverzinslichen Fremdkapitals (Verbindlichkeiten) werden in der Praxis regelmäßig aus der erwarteten Um­satz­aus­weitung und/oder den erwarteten Materialaufwendungen abgeleitet. Die Netto­fi­nanz­posi­tion stellt die rechnerische Übereinstimmung der Aktiv- und der Passivseite her und ergibt sich auf Basis der Cashflow-Rechnung. Eine positive Nettofinanzposition stellt den Bestand an liquiden Mitteln (Aktiva), eine negative Nettofinanzposition stellt eine zusätzliche notwendige Kreditaufnahme (Passiva) dar.

Cashflow-Rechnung

Die Ermittlung der Cashflow-Rechnung erfolgt implizit auf Basis der GuV und der Bilanz. Die Zahlungsströme werden aufgrund der Veränderung der einzelnen Bilanzpositionen im Zu­sam­men­hang mit der geplanten GuV ermittelt. Ausgangspunkt der Cashflow-Rechnung ist das EBIT, das um nicht zah­lungs­wirk­same Aufwendungen und Erträge korrigiert wird. Bislang nicht im EBIT erfasste Zahlungsvorgänge sind zusätzlich einzubeziehen. Die nicht zahlungswirksamen Ab­schrei­bungen bei­spiels­weise sind dem EBIT wieder hinzuzurechnen. Zu beachten ist, dass es sich bei der Finanzbedarfsrechnung um eine implizite Korrekturrechnung, abgeleitet aus der GuV, unter Berücksichtigung der Bilanzveränderungen handelt und keine unmittelbaren (direkten) Zahlungsströme erfasst werden.

Fazit

Die Ausgestaltung und der Detaillierungsgrad eines integrierten Planungsmodells sind immer den Anforderungen des Einzelfalls anzupassen. Es sollte dem Planenden bewusst sein, dass sich einzelne Positionen unterjährig sehr volatil entwickeln können und dass es sich stets um Schätz­größen handelt, die naturgemäß mit den tatsächlich eintretenden Werten nicht über­ein­stimmen müssen. Darüber hinaus ist den meisten Planungen inhärent, dass diese starke Vereinfachungen, bezogen auf die Realität, enthalten.

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Der vor­lie­gende Artikel von Sascha Weiß ist die ge­kürzte Variante eines längeren Bei­trags, der unter LEXinform ( Dok.-Nr. 0932487) abrufbar ist. Dort be­schreibt der Autor zusätzlich den Pla­nungs­prozess in einem aus­führ­lichen Beispiel.

Zum Autor

Sascha Weiß

Diplom-Kaufmann (FH), Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, ist Partner der Atroni GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die mit Standorten in Düsseldorf und Duisburg auf die Begleitung von M&A-Transaktionen und Durchführung von Unternehmensbewertungen spezialisiert ist. Er betreut insbesondere mittelständische Mandantschaft, (Finanz-)Investoren und deren Beteiligungsunternehmen bei der Vorbereitung und Durchführung von Transaktionen (M&A) und insbesondere transaktionsnahen Themen bundesweit.

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