Unseriöse Masche mit der DS-GVO - 10. Oktober 2018

Faxe der „Datenschutzauskunft-Zentrale“: Bloß nicht unterschreiben!

Haben Sie in den vergangenen Tagen auch eines dieser ominösen Faxe erhalten? „Datenschutzauskunft-Zentrale“ steht in blockigen Lettern darüber, alles in allem wirkt das Schreiben sehr aufgeräumt und offiziell, die Sprache klingt amtlich – doch es ist nur eine gefährliche und vor allem teure Täuschung.

Betroffenen, darunter sind auch Kanzleien, soll auf diese Weise ein Abonnement für die vermeintliche Erfüllung rechtlicher Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) untergeschoben werden. Experten sind sich einig: Auf keinen Fall unterschreiben und zurückschicken!

Die Ruhe, die zuletzt nach dem Start der DS-GVO Ende Mai eingesetzt hatte, war trügerisch. Zwar sind nach wie vor keine überbordenden Abmahnwellen bekannt, doch offenbar nutzen vermehrt unseriöse Firmen die Verunsicherung rund um die neuen Bestimmungen aus, um damit Kasse zu machen. In dem Schreiben der „Datenschutzauskunft-Zentrale“ jedenfalls werden alle Register der Verschleierung der wahren Absichten gezogen: Enge Fristen, in Fettdruck und dick unterstrichen, Wörter wie „eilig“ oder „Pflicht“ – all das erzeugt Druck und erweckt den Eindruck, dass der Betroffene das Fax schnell und umfassend ausfüllen und zurückschicken muss, um seinen Pflichten Genüge zu tun.

Firmensitz auf Malta

Doch genau das ist nicht der Fall, denn bei den Hintermännern der unseriösen Faxe handelt es sich keineswegs um irgendeine auch nur halbwegs offizielle Stelle. Vielmehr steckt hinter der „Datenschutzauskunft-Zentrale“ Medienberichten zufolge eine Firma mit Sitz auf Malta, die offenbar nur eines im Sinn hat: teure Abos zu verkaufen.

Denn für 498 Euro zzgl. Umsatzsteuer – so steht es umständlich formuliert im Kleingedruckten – erwirbt der Betroffene dafür angeblich ein „Leistungspaket Basisdatenschutz“, das unter anderem Checklisten, Informationsmaterial und Muster rund um die DS-GVO enthalten soll. Die bittere Pointe: Solche Materialien, Checklisten oder Verzeichnisse sind teils auf den Webseiten staatlicher Stellen oder vertrauenswürdiger Unternehmen kostenlos erhältlich. Offizielle Stellen wie Landesämter für Datenschutzaufsicht, Verbraucherschützer, Verbände wie IHKs oder der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität warnen denn auch eindringlich davor, die Schreiben zu unterzeichnen und zurückzusenden.

Ruhig bleiben, nicht zahlen, Anwalt einschalten

Doch was, wenn das schon geschehen ist? Generell gilt als Anhaltspunkt: Ruhe bewahren, mögliche Rechnungen oder Mahnungen nicht bezahlen, sondern sich mit einem Anwalt in Verbindung setzen und den Vertragsabschluss schnell widerrufen.

Dass es auch aufgrund der allgemeinen Verwirrung rund um die DS-GVO nun zu solchen Vorfällen kommt, bedeutet indes natürlich nicht, dass die neuen Regelungen nicht mehr gelten und Kanzleien nicht den Vorgaben der DS-GVO entsprechen müssen. Seien Sie aber auf jeden Fall vorsichtig, wenn Sie sich durch ein Angebot bedrängt fühlen, etwa durch enge Fristen. Und übrigens: Die Pflichten durch die DS-GVO sind auch ganz ohne teure Abos zu erfüllen. Vieles, was Sie zur Datenschutz-Grundverordnung wissen müssen, finden Sie beispielsweise bei den zuständigen Landesämtern oder auch unter www.datev.de/dsgvo.

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Markus Riedl

Redaktion DATEV magazin

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