Finanzamt prüft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung über Airbnb - 2. August 2018

AirbnSteuerhinterziehung

Klingt paradiesisch: Sie erholen sich unter Palmen und Ihre Wohnung verdient zu Hause das nötige Taschengeld dazu. Die eigenen vier Wände über Airbnb, wimdu.de oder 9flats.com anzubieten, liegt voll im Trend. Jetzt sollen Vermieter auf mögliche Steuerhinterziehungen überprüft werden.

Dazu haben die Finanzbehörden ein Auskunftsersuchen an Airbnb in Irland gestellt, durch das sie entsprechende Informationen über Vermieter erhalten können. Dies hatte zuvor die Wirtschaftswoche berichtet.

Sharing is caring – auch bei der Steuer

Einkünfte aus der Vermietung einer selbstgenutzten Immobile unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer. Nur wenn die Einnahmen unter 520 Euro im Jahr liegen, müssen keine Steuern gezahlt werden. Sobald man die Grenze von 520 Euro überschreitet, unterliegt der gesamte Betrag der Steuer und muss angegeben werden.

Mit der Einkommensteuererklärung sollten die Einkünfte über Vermietung bei einer Plattform deklariert werden.

Und wie geht es jetzt weiter?

Airbnb gibt Daten mit den Vermieternamen und -anschriften über das Bundeszentralamt für Steuern an die jeweiligen Finanzämter weiter. Diese gleichen dann die gemeldeten Daten mit den entsprechenden Steuererklärungen ab. Wurde alles zutreffend erklärt, passiert wahrscheinlich nichts.

Liegen jedoch Differenzen vor, muss der Vermieter mit einer steuerlichen Anfrage seines Finanzamts rechnen und eventuell ist die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens die Folge.

Post vom Steuerfahnder

Steuerberater sollten hier gezielt ihre Mandanten ansprechen – am besten, bevor Post vom Steuerfahnder in den Briefkasten flattert. Auf jeden Fall besteht Handlungsbedarf, wenn die Einnahmen bislang nicht angegeben wurden. Eine Nacherklärung beim Finanzamt ist dann vielleicht noch möglich. Weiterführende Informationen erhalten Steuerberater im LEXinform-Themenlexikon „Vermietung und Verpachtung“ (Dok-Nr. 0630266) im geschützten Bereich.

Mehr zum Thema finden Sie in LEXinform im Dokument: Finanzamt prüft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung über Airbnb (Dok.-Nr. 0653482)

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Monika Stuart-Houghton

Redaktion DATEV magazin

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