Es ist ruhiger geworden: Nutzen Sie die Gunst der Stunde - 3. September 2018

100 Tage DS-GVO

Die Aufregung war groß, als die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) am 25. Mai zur Anwendung kam. Berichte über mögliche Abmahnwellen machten in den Medien die Runde, allerorten wurde die mangelnde Vorbereitung von Unternehmen auf die neuen Regelungen thematisiert – kurz: Der Datenschutz war in aller Munde.

Gut 100 Tage, nachdem die DS-GVO gilt, lässt sich sagen: Die Wogen haben sich geglättet. Die große Abmahnwelle ist bislang ausgeblieben, alles scheint in geregelte Bahnen übergegangen zu sein. Wobei – es gibt durchaus sichtbare Veränderungen. Auffällig für User von Websites ist beispielsweise, dass sich die Anzahl der Datenschutz-Hinweise im Netz gefühlt mindestens verdoppelt hat. Kaum eine Internetseite ohne den Satz, dass Cookies verwendet werden und die gesammelten Datenschutzhinweise auf einer speziellen Seite zu besichtigen sind. Und dass es derzeit ruhig um das Thema ist, sollte nicht zu dem Schluss verleiten, dass mittlerweile alle Unternehmen und Kanzleien DS-GVO-konform arbeiten und sich auf die neuen Regelungen eingestellt haben.

Es gab jedenfalls durchaus Versuche, gerade kleine Gewerbetreibende mit dubiosen Schreiben abzumahnen und ihnen horrende Abmahnkosten in Rechnung zu stellen, wie „kontrovers“, ein Politmagazin des Bayerischen Rundfunks, berichtete. Ein Massenphänomen scheint sich dahinter zwar nicht zu verbergen, doch wirklich geschützt vor teuren Abmahnungen ist nur, wer in allen Bereichen seines Unternehmens oder seiner Kanzlei DS-GVO-konform arbeitet. Dass es sich dabei um ein komplexes Unterfangen handelt, hat sich mittlerweile für viele herausgestellt. Und dass gerade ein wenig Ruhe eingekehrt ist an der DS-GVO-Front, kann doch als guter Ansporn dienen, sich in Ruhe endgültig fit zu machen für die neuen Regelungen.

DATEV unterstützt ihre Mitglieder und Kunden schon seit geraumer Zeit mit verschiedensten Angeboten rund um die DS-GVO – vom Seminar bis zum digitalen Leitfaden mit den wichtigsten Punkten rund um die Datenschutz-Grundverordnung. Nun gibt es mit dem Steckbrief-Selektor unter www.datev.de/dsgvo ein neues Tool, mit dem Nutzer von DATEV-Software schnell die wichtigsten Datenschutz-Informationen für ihr Programm finden. In der Excel-Tabelle lässt sich angeben, welches Programm genutzt wird und welches Szenario, beispielsweise das Löschen eines Mandanten, benötigt wird. Als Ergebnis spuckt die Tabelle relevante Links in die Info-Datenbank aus, etwa zur Leistungsbeschreibung oder dem Datenschutz-Steckbrief des Programms. Im konkreten Fall des Mandantenlöschens, der in der Praxis immer wieder auf der Tagesordnung stehen dürfte, steht auch ein ProCheck-Prozess zum kostenlosen Download zur Verfügung. Dieser Prozess unterstützt Sie, wenn Sie einen Mandantenbestand vollständig und dauerhaft aus den DATEV-Programmen löschen möchten.

Spezieller ist indes die Datenschutz-Dokumentation mit DATEV ProCheck und Microsoft Word, die im DATEV-Shop erhältlich ist. Die DS-GVO schreibt als einen der zentralen Punkte Unternehmen umfangreiche Dokumentationspflichten vor, um nachweisen zu können, dass die Datenverarbeitung nach den Regeln der DS-GVO stattfindet. Diesen Pflichten kommen Sie mit dem Paket von DATEV nach, das zusätzlich ein Lernvideo enthält, das den Umgang mit den zahlreichen Checklisten oder Vorlagen erläutert. Ein umfangreiches Paket, um die Hürden der DS-GVO zu meistern.

Mehr Informationen: www.datev.de/dsgvo

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Markus Riedl

Redaktion DATEV magazin

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