Vorausschau: Das ändert sich - 20. Dezember 2019

Willkommen 2020!

Wie jedes Jahr wird auch 2020 zahlreiche Änderungen für Unternehmen und Privatpersonen mit sich bringen, nicht zuletzt auch im Bereich der Steuern und des Rechts.

Alle Jahre wieder – so auch 2020 – müssen sich die Verbraucher und Firmen auf Neuerungen einstellen, die teilweise zum 1. Januar 2020 in Kraft treten oder im Laufe des neuen Jahrs. Zentrale Vorschrift ist hier das Jahressteuergesetz (JStG) 2019 mit zahlreichen steuerrechtlichen Änderungen.

E-Fahrzeuge – Steuervorteil beim Kauf

Ab 2020 winkt neben der normalen Abschreibung eine 50- prozentige Sonderabschreibung für Elektrolieferfahrzeuge. Voraussetzung: Es muss ein neues (bislang ungenutztes) Elektrolieferfahrzeug mit Erstzulassung 2020 angeschafft werden. Die neue Sonderabschreibung soll in den Jahren 2020 bis 2030 gelten.

Vergünstigungen für E-Firmenwagen

Die 2019 verabschiedete Neuregelung, wonach für die Privatnutzung eines Elektro- und Hybridfirmenwagens nur noch die Hälfte versteuert werden muss, stieß bislang auf wenig Gegenliebe. Daher ist geplant, dass die Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der E-Firmenwagenbesteuerung bei Anschaffungen bis 31. Dezember 2030 gelten soll.

Vorteile bei der Gewerbesteuer für E-Autos

Zum Gewerbeertrag rechnet das Finanzamt unter anderem auch anteilige Zins- und Lizenzaufwendungen für bewegliche Gegenstände. Hierzu zählen auch Dienstwagen, die ein Unternehmer least. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge, bei denen der zu versteuernde Privatanteil halbiert wird, soll ab 2020 auch bei der Hinzurechnung zum Gewerbeertrag nur noch die Hälfte der anteiligen Leasing-Raten berücksichtigt werden.

Neue Pauschalbesteuerung für Jobtickets

Arbeitgeber dürfen die Aufwendungen des Mitarbeiters für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr sowie die Steuer dafür mit pauschal 25 Prozent übernehmen, selbst wenn die Übernahme der Aufwendungen nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt.

Steuerbefreiung für Weiterbildungen

Ab dem Tag nach Verkündigung des JStG sind Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers für Maßnahmen nach § 82 Abs. 1 und 2 SGB III sowie Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers, die der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers dienen, lohnsteuerfrei.

Quick Fixes/Meldepflicht für Steuergestaltungen

Neue Gesetze gibt es unter anderem zu innergemeinschaftlichen Reihengeschäften und Lieferungen sowie zur Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Hierzu berichten wir in dieser Ausgabe ausführlich in den Rubriken Titel und Praxis.

Aktienverlust noch vor 2020 realisieren

Die Ausbuchung wertloser Aktien aus dem Depot eines Anlegers wird ab 2020 steuerlich irrelevant sein. Weder die Bank noch das Finanzamt müssen solche Verluste noch steuerlich berücksichtigen. Daher empfiehlt es sich, Aktien mit Verlust noch bis zum 31.Dezember 2019 zu verkaufen. Nur dann wird das Finanzamt derartige Verluste noch steuerlich berücksichtigen.

Prepaid-Kreditkartenmodell

Möchte ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter zusätzlich zum vertraglich geschuldeten Arbeitslohn eine freiwillige Sonderzahlung spendieren, kann er auch 2020 auf das Prepaid-Kreditkartenmodell zurückgreifen. Der Arbeitnehmer kann bei bestimmten Akzeptanzpartnern Waren und Dienstleistungen beziehen (Sachbezug) und wird von Steuerabzügen verschont.

Abzug von Betriebsausgaben

Der Betriebsausgabenabzug für Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder von Gerichten oder Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten wird ausgeschlossen. Die Neuregelung soll rückwirkend alle nach dem 31. Dezember 2018 festgesetzten sowie entstandenen Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder betreffen.

Elektronische Kassen

Digitale Aufzeichnungssysteme müssen ab 1. Januar 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Alle Branchen sind verpflichtet, ihre Kassen entsprechend auszurüsten. Allerdings gilt eine Nichtbeanstandungsregelung bis Ende September 2020.

Mehr Arbeitslosengeld

Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter sowie Personen mit Erwerbsminderung bekommen ab dem 1. Januar 2020 mehr Geld. Dabei wird nicht nur Erwachsenen 1,88 Prozent mehr ausgezahlt, auch Kinder und Jugendliche bekommen mehr.

Höherer Mindestlohn

Außerdem wird im Niedriglohnsektor besser bezahlt. Der gesetzliche Mindestlohn steigt von derzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro an. Ausgenommen davon sind jedoch spezielle Personengruppen, wie zum Beispiel Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

Höherer Kinderzuschlag und -freibetrag

Der 1. Januar 2020 ist auch der Stichtag für eine Erhöhung des Kinderzuschlags. Mit ihm werden einkommensschwache Familien unterstützt. Er liegt ab 2020 bei 185 Euro, wobei die oberen Einkommensgrenzen wegfallen. Das Einkommen wird zudem nur noch zu 45 Prozent angerechnet, wenn es über den eigenen Bedarf hinausgeht.

Intelligente Stromzähler

Neu ab 2020 ist eine Pflicht für Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh). Hier muss ein sogenanntes intelligentes Messsystem eingebaut werden. Es erfasst nicht nur den Verbrauch, sondern übermittelt die Daten auch digital an den Stromversorger sowie den Netzbetreiber.

Veränderte Ausbildung im Pflegebereich

Bislang waren die Ausbildungen zum Altenpfleger und zur Krankenschwester eigenständig. Ab 2020 werden diese Berufe in einer generalisierten Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann erlernt, wobei zwischen vier Vertiefungsrichtungen gewählt werden kann.

Neuer CO2-Grenzwert für Pkw

Der Pkw-Verkehr soll für einen Großteil der CO2-Emissionen verantwortlich sein. Nach Ansicht vieler Experten kommen etwa 60 Prozent des Treibhausgasausstoßes von Autos. Um den Klimazielen gerecht zu werden, dürfen ab dem 1. Januar 2020 zugelassene Neuwagen (Flottenverbrauch) nicht mehr als 95g CO2 pro Kilometer ausstoßen.

Feiertag für die Hauptstadt

Erst 2019 wurde der Weltfrauentag am 8. März zum jährlichen Feiertag in Berlin gemacht. Im Jahr 2020 können sich die Berliner – wenn auch nur in diesem Jahr – über einen weiteren Feiertag am 8. Mai 2020 freuen. Anlass für den zusätzlichen arbeitsfreien Tag ist ein Jahrestag: Am 8. Mai 2020 jährt sich die Befreiung vom Nationalsozialismus und das Ende des Zweiten Weltkriegs zum 75. Mal.

PAYBACK feiert Geburtstag

PAYBACK wird nächstes Jahr 20 Jahre jung! Das erste Multipartnerbonusprogramm mehrerer Unternehmen aus dem stationären sowie dem Online-Handel war etwas ganz Besonderes und vom Start weg sehr erfolgreich. Heute können über 30 Millionen Kunden offline, online und mobil bei über 650 Unternehmen Punkte sammeln.

Zum Autor

Robert Brütting

Rechtsanwalt in Nürnberg und Fachjournalist Recht sowie Redakteur beim DATEV magazin

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