Steuern. Mit Recht! Der DATEV-Podcast - 29. Oktober 2024

Vereinsberatung: Etwas speziell

Die Vereinswelt ist bunt, groß und vielschichtig. Wer weiß das nicht und war oder ist vielleicht nicht selbst sogar im örtlichen Verein Mitglied? Doch so bunt wie das Vereinsleben sein kann, so komplex ist es, wenn es um Einnahmen und deren korrekte Besteuerung geht und um die gelungene Vereinsberatung.

Es gibt also nicht nur viele unterschiedliche Vereine und damit potentielle Mandanten, sondern auch viele Varianten in der Beratung. Ein Eldorado für den steuerberatenden Berufsstand also? Diese Frage können vielleicht nur die beantworten, die in dieser Welt zu Hause sind, sich mit der speziellen Thematik beschäftigen und deren Mandanten aus dieser Branche stammen. Was Vereinsberatung bedeutet, worauf zu achten ist und wie sinnvoll eine formale Spezialisierung dafür ist, darüber sprechen wir in dieser Folge von Steuern. Mit Recht!

Redaktionsschluss: 28. Oktober 2024; E-Mail: podcast@datev.de;
Hörer-Telefon: 0800 082 67 82

Gesprächspartner:

Susann Trapp, Steuerberaterin, Fachberaterin Gemeinnützigkeit, Kanzlei Steuerberatung Trapp, Nürnberg

Ronny Trapp Steuerberaterin, Fachberater Online-Handel, Kanzlei Steuerberatung Trapp, Nürnberg

Jörg Ammon, Steuerberater, Präsident Bayerischer Landessportverband

Zum Weiterhören:

Hörbar Steuern: Stiftungen: Gemeinsam für die gute Sache

Zum Weiterlesen:

ZiviZ im Stifterverband: Vereine in Deutschland im Jahr 2022

Vereinsplaner: Zahlen & Fakten zu Vereinen in Deutschland

Bundesrat: Entwurf eines Gesetzes über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit

Deutscher Steuerberaterverband e. V.: Fachberater/-in für Gemeinnützigkeit (DStV e.V.)

DATEV-Shop: Vereinsbesteuerung Kompakt 2020/2021, 13. Auflage

DATEV-Shop: Vereinsbesteuerungs-Expertisen

DATEV-Shop: Aktuelles Gemeinnützigkeitsrecht

DATEV-Shop: Die gemeinnützige GmbH, 3. Auflage (E-Book)

Finanzgerichtsbarkeit Hessen: Cum/Ex-Verfahren – Korrektur von angerechneter Kapitalertragsteuer

Lange Rede, kurz und so…

  • Einnahmen von Vereinen können von Steuerarten wie Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer befreit oder begünstigt sein. Das hängt davon ab, in welchen Tätigkeitsbereich die Einnahmen fallen, also Ideeller Bereich, Zweckbetrieb, die Vermögensverwaltung oder der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb.
  • Vereine dürfen Rücklagen bilden, aber nur unter bestimmten Bedingungen und müssen Gelder zeitnah und zweckgebunden ausgeben.
  • Die Dokumentation ist entscheidend. Vereine müssen Einnahmen aus den verschiedenen Bereichen trennen und genau nachweisen, sonst droht der Verlust der Gemeinnützigkeit.
  • Bei Verlust der Gemeinnützigkeit kann es zu rückwirkenden Steuernachforderungen oder den Verlust der Spendenbescheinigungsberechtigung kommen.
  • Damit das alles nicht passiert, können spezialisierte Steuerberater helfen. Mit dem Titel Fachberater für Gemeinnützigkeit belegen sie ihre Expertise für die Vereinsberatung, der Titel wird durch Fortbildung und Prüfung erworben.
  • Der Titel ist nicht dauerhaft, es gibt eine Weiterbildungspflicht: Steuerberater müssen sich regelmäßig weiterbilden, um den Titel zu behalten.

Produktion:

NoWaveRecords und Wake Word

Sprecher: Christian Blecken

Danke an alle, die mit uns gesprochen und uns bei der Produktion unterstützt haben.

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Die Redaktion hat die Inhalte der Podcast-Folgen mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert. Dennoch müssen wir für Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit jede Gewähr, Haftung oder Garantie ausschließen. Die Informationen sind darüber hinaus allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle Beratung.

Zu den Autoren

Constanze Elter

Steuerjournalistin, Redakteurin und Podcasterin bei DATEV.

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Carsten Fleckenstein

Redakteur und Podcaster bei DATEV.

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