Öffentlichkeitsarbeit - 27. Februar 2020

Transparente Justiz

Elementarer Baustein einer modernen und bürgernahen Gerichtsbarkeit ist eine effektive Außendarstellung des jeweiligen Finanzgerichts.

Der bekannte Satz „Ein Gericht spricht durch, nicht über seine Entscheidungen“ ist nicht mehr zeitgemäß. Die Öffentlichkeitsarbeit gehört heute zum Kerngeschäft der Justiz. Das haben auch die Finanzgerichte erkannt, deren Aufgabe im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit vor allem darin besteht, ihre Funktion und ihre Arbeitsweise zu erklären und bestehende Hemmschwellen gegenüber dem Steuerrecht im Allgemeinen sowie dem finanzgerichtlichen Verfahren im Besonderen abzubauen.

Mediale Grundversorgung

Seit jeher hat die Öffentlichkeitsarbeit bei allen drei nordrhein-westfälischen Finanzgerichten eine große Bedeutung, was sich in einer Vielzahl von Maßnahmen und Projekten spiegelt. Zur medialen Grundversorgung gehören dabei Pressemitteilungen, Veröffentlichungen von Entscheidungen, eine Homepage mit aktuellen und allgemeinen Informationen über interessante und breitenwirksame Steuerfälle sowie Publikationen in regionalen Tageszeitungen. Darüber hinaus geben alle drei nordrhein-westfälischen Finanzgerichte regelmäßig einen Newsletter heraus, mit dem über wichtige Entscheidungen, aber auch personelle, technische und organisatorische Neuigkeiten rund um das jeweilige Gericht informiert wird.

Seminare

Ein wichtiger Teil der Öffentlichkeitsarbeit besteht zudem aus dem Angebot ganztägiger Seminarveranstaltungen inklusive des Besuchs einer mündlichen Verhandlung (Finanzgericht live). Diese Veranstaltungen, in deren Rahmen vor allem die Abläufe des finanzgerichtlichen Verfahrens erklärt werden, richten sich sowohl an Prozessvertreter wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als auch an Vertreter der Finanzverwaltung (Mitarbeiter aus den Rechtsbehelfsstellen). Die finanzrichterliche Arbeitsweise wird – unabhängig vom konkret anhängigen Verfahren – erläutert. Ziel ist vor allem der Abbau von Hemmschwellen in Bezug auf den Gang vor das Finanzgericht.

Ziel ist vor allem der Abbau von Hemmschwellen in Bezug auf den Gang vor das Finanzgericht.

Hemmschwellen abbauen

Gerade von Vertretern der steuerberatenden Berufe, in deren Ausbildung – anders als bei Juristen – das Verfahrensrecht eine eher untergeordnete Rolle spielt, wird der Gang vor ein Finanzgericht häufig als unsicheres Terrain empfunden. Solche Hemmschwellen dürfen nicht dazu führen, die Rechtsschutzmöglichkeiten der Bürger de facto zu verkürzen, weshalb die finanzgerichtliche Öffentlichkeitsarbeit gerade hier ansetzt.

Steuerrechtspflege

Eine weitere Facette der Öffentlichkeitsarbeit ist die Steuerrechtspflege. Die Finanzgerichte als obere Landesgerichte nehmen entweder als Institution selbst oder indirekt durch ihr hoch qualifiziertes Personal am steuerrechtlichen Diskurs teil, beispielsweise in Form von Vorträgen oder Veröffentlichungen. Das Finanzgericht Münster arbeitet seit Langem mit den Steuerberaterverbänden beziehungsweise -kammern, der Finanzverwaltung, den Universitäten und anderen Institutionen zusammen, um etwa im Rahmen gemeinsam organisierter Diskussionsveranstaltungen ein Forum für den fachlichen Austausch zu aktuellen steuerrechtlichen Fragen zu bieten. Ein Wandel in der Wahrnehmung der Arbeitsweisen der einzelnen Richterinnen und Richter und der Justiz insgesamt verändert nicht nur die Art der Rechtsschutzgewährung, sondern auch die Außendarstellung der Gerichte.

Podcast, Twitter und YouTube

Auch die Öffentlichkeitsarbeit muss sich permanent weiterentwickeln, über neue Formate nachdenken und vor allem neue Medien nutzen, um zeitgemäß zu bleiben. Das Finanzgericht Münster nutzt den Messenger-Dienst Twitter und beschreitet aktuell mit dem Podcast ­PodcaSTeuerrecht neue Wege. Darin werden aktuelle Entscheidungen des Hauses prägnant aufbereitet und auditiv vermittelt. Der PodcaSTeuerrecht ist über die Homepage des Finanzgerichts Münster abrufbar. In Vorbereitung ist außerdem eine YouTube-Präsenz, unter anderem mit informativen Kurzvideos zum Ablauf des finanzgerichtlichen Verfahrens.

Rechtskunde an Schulen

Um auch die junge Generation an die Themenbereiche Rechtsstaat und Steuerrecht heranzuführen, bietet das Finanzgericht Münster schließlich im Rahmen von Rechtskundeprojekten Informationsveranstaltungen an Gymnasien, berufsbildenden Schulen und Fachhochschulen an.

Fazit und Ausblick

Um den Erwartungen der Bürger an eine effektive Öffentlichkeitsarbeit der Gerichte Rechnung zu tragen, runden weitere Angebote, etwa der Empfang von Besuchergruppen und eine Homepage mit aktuellen und allgemeinen Informationen, die umfangreichen PR-Maßnahmen der nordrhein-westfälischen Finanzgerichte ab.

Zur Autorin

FP
Dr. Franziska Peters

Richterin sowie Pressesprecherin am Finanzgericht Münster.

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