Spezial zur FIFA Fußball-Weltmeisterschaft - Teil 3 - 22. Juni 2018

Freihandelszone und WPA

Im dritten Teil unseres WM-Spezials richten wir den Fokus auf zwei absolute Exoten – sowohl in fußballerischer Hinsicht wie auch in Sachen Steuern und Abgaben. Scheinwerfer an für Panama und den Senegal.

Panama

Am vergangenen Montag begann die WM dann auch für einen der wohl krassesten Außenseiter überhaupt: WM-Neuling Panama räumt man bei seiner ersten Endrundenteilnahme kaum eine Chance ein, zu stark besetzt ist wohl die Vorrundengruppe mit den Gegnern England, Tunesien und Belgien. Nach beeindruckender erster Hälfte gab es für die tapferen Mittelamerikaner schließlich auch die erwartete Niederlage, Endstand: 0:3 gegen Geheimfavorit Belgien.

Panama ist eine Präsidialrepublik in Mittelamerika, die 1903 ihre Unabhängigkeit von Kolumbien erhielt, dann aber lange unter dem Einfluss der USA stand. 1999 gaben die USA die volle Kontrolle des Panamakanals an das mittelamerikanische Land ab. Dank der Einnahmen des Kanals zählt Panama heute zu den reichsten Ländern Lateinamerikas.

In Panama zahlen etwa 90 Prozent der Bevölkerung gar keine Steuern. Zwar ist Land nicht komplett steuerfrei, es bietet im Vergleich zu westlichen Hochsteuerländern aber höchst attraktive Bedingungen. So muss zunächst nur das Geld versteuert werden, das seinen Ursprung in Panama hat. Sämtliches Auslandseinkommen ist demnach steuerfrei. Lediglich die lokale Mehrwertsteuer von sieben Prozent lässt sich schwierig vermeiden. Grundsteuern in Panama liegen bei 0,5 bis zwei Prozent, wobei sich Ausländer auf Antrag bis zu 20 Jahre von ihr freistellen lassen können.

Jegliches Inlands-Einkommen – ob aus einem Unternehmen oder einer Vermietung – unterliegt einem Steuerfreibetrag von 15.000 Dollar. Wer ein Unternehmen betreiben möchte, hat zudem die Möglichkeit, dies in der weltweit zweitgrößte Freihandelszone – der Colon Free Zone – zu tun. Das Gebiet entlang des Panama-Kanals ist ein zollfreier Freihafen, dort fallen weder Körperschafts- noch Mehrwertsteuer an.

Senegal

Der Senegal startete schließlich am vergangenen Dienstag mit dem Spiel gegen Polen in das diesjährige Turnier. Mit einer überzeugenden Leistung retteten die Westafrikaner nicht nur die Ehre des schwarzen Kontinents (bis dato nur Niederlagen der afrikanischen Teams), sondern stürzten auch unsere Nachbarn ins Tal der Tränen.

Für das afrikanische Land ist die WM in Russland erst die zweite Endrundenteilnahme nach 2002, als man bei den Spielen in Japan und Südkorea mit dem Viertelfinaleinzug für eine nicht für möglich gehaltene Sensation sorgte. Dabei wurde unter anderem auch der damalige Titelverteidiger Frankreich, die ehemalige Kolonialmacht, mit 1:0 bezwungen. Nach dem Sieg gegen Polen stehen die Chancen auch diesmal nicht schlecht. Die anderen Gruppengegner Japan und Kolumbien „kochen auch nur mit Wasser“, so dass der Sprung in die K.o.-Phase für die Afrikaner zu schaffen sein dürfte.

Der Senegal erhielt am 20. August 1960 von Frankreich seine Unabhängigkeit. Das Land ist eine Präsidialrepublik mit einem Präsidenten als Staatsoberhaupt sowie einem Premierminister als Regierungschef. Das Einkammerparlament, die Nationalversammlung, besteht aus 120 Abgeordneten, die alle fünf Jahre gewählt werden. Die Wahl des Staatsoberhaupts erfolgt ebenfalls alle fünf Jahre, eine einmalige Wiederwahl ist möglich.

Das Steuersystem im Senegal ist komplex. Zu den wichtigsten Steuern und Abgaben gehört die Globalsteuer (Contribution globale unique), die Firmensteuer (Impôt sur les sociétés), die in den letzten Jahren von 35 auf 25 Prozent gesenkt wurde, die Mindestpauschalsteuer (impôt minimal forfaitaire), die zwischen 500.000 bis 1.000.000 FCFA liegt, je nach Umsatz des Unternehmens, und die Gewerbesteuer (Contribution des Patentes), die sich auf der Basis einer Pauschale errechnet, die vom Umsatz abhängt und einem Prozentsatz (19 Prozent) der Jahresmiete. Schließlich gibt es noch Werbeabgaben (taxe sur la publicité), Müllabgaben (taxe sur l’enlèvement des ordures ménagères) sowie lokale Abgaben abhängig von der Werbefläche (Gebäude, Schilder, Fahrzeuge) bzw. der Miete.

Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 18 Prozent. Verbrauchsteuerpflichtig sind bestimmte Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren, Kosmetikprodukte sowie Kraftstoffe und Kraftfahrzeuge. Zusätzliche Abgaben werden auf alkoholische Getränke, Bergbau- und Steinbruchprodukte sowie Zement erhoben. Darüber hinaus fallen Gemeinschaftsabgaben, etwa für die ECOWAS sowie eine Hafengebühr für Wareneinfuhren im Seeverkehr an.

Der Senegal ist Mitglied der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS, die 2014 mit der EU ein regionales Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) ausgehandelt hat. Das WPA ist noch nicht von allen Vertragsstaaten unterzeichnet worden. Nach Inkrafttreten sollen in Westafrika, und damit auch im Senegal, in einem Zeitraum von 20 Jahren schrittweise die Zölle für 75 Prozent der EU-Ursprungswaren abgebaut werden.

Zum Autor

Robert Brütting

Rechtsanwalt in Nürnberg und Fachjournalist Recht sowie Redakteur beim DATEV magazin

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