In Ferienzeiten verdienen sich Schüler und Studenten gerne etwas dazu. Und Arbeitgeber können Lohnkosten sparen, weil meist keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
Allerdings: Die Regelungen sind vielfältig und mit zahlreichen Ausnahmen gespickt. Da kann schnell der Überblick verloren gehen. Wir haben mit einem Experten gesprochen und klären an der Hörbar das Grundlegende.
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Weitere Informationen:
- Minijob-Zentrale: Unterscheidung 450 Euro und kurzfristig
- DATEV: Studenten, Schüler, Praktikanten und Aushilfen und die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Verordnung über den Kinderarbeitsschutz
- Techniker Krankenkasse: Beschäftigung von Studenten und Praktikanten
- IHK Bodensee Oberschwaben: Wissenswertes zur Beschäftigung von Schülern und Studenten
Gesprächspartner: Thomas Methler, Referent für Grundsatzfragen des Versicherungs-, Beitrags- und Melderechts bei der Minijobzentrale