Damit Mieter in Zeiten der Corona-Krise trotz Gehalts- und Umsatzeinbußen keine negativen Konsequenzen erleiden, wenn sie die Miete nicht mehr zahlen können, hat der Bundestag Ende März ein Gesetz verabschiedet. Mietrückstände sind demnach kein Grund zur Kündigung. Was das im Detail für Mieter und Vermieter bedeutet, klären wir in dieser Podcast-Ausgabe.
Redaktionsschluss: 07. April 2020
Weitere Informationen:
- DATEV: Informationsseite zum Coronavirus
- Bundesministerium für Finanzen: Corona-Schutzschild
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Kündigungsschutz für Mieter und wichtige Zahlungsaufschübe für Verbraucher und Kleinstgewerbetreibende
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Fragen und Antworten: Schutz der Mieterinnen und Mieter in Zeiten der COVID19-Pandemie
- Deutscher Mieterbund: Mieterschutz in Zeiten von Corona
Gesprächspartner: Robert Brütting, Rechtsanwalt DATEV eG