Berufspolitik - 25. Juni 2020

Zum Referentenentwurf einer Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich

WPK, Mitteilung vom 24.06.2020

Die WPK hat mit Schreiben vom 17. Juni 2020 gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen zum Referentenentwurf einer Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung – Immobilien – GwGMeldV-Immobilien) Stellung genommen.