WPK, Mitteilung vom 18.10.2019
Die WPK hat am 18.10.2019 zu geplanten Änderungen am IESBA Code of Ethics (Code) zur Rolle und ethischen Haltung von Berufsangehörigen Stellung genommen (Proposed Revisions to the Code to Promote the Role and Mindset Expected of Professional Accountants).
Sie begrüßt das Ziel des IESBA, die Verantwortlichkeiten des Berufsstandes mit Blick auf die Erwartungshaltung der Öffentlichkeit klarer darzustellen. Die WPK hebt auch positiv hervor, dass IESBA das IAASB-Konzept der „kritischen Grundhaltung“ (Professional Skepticism) auf den Audit-, Review- und Assurance-Kontext beschränkt lässt und es damit entgegen seiner ursprünglichen Absicht nicht auf weitere Dienstleistungen ausdehnt.
Kritisch hinterfragt die WPK hingegen die drei folgenden Bereiche:
- Die von IESBA geplante Einführung der neuen Kategorie „Ethical Values“ sollte unterbleiben. Der Code enthält und definiert die „Fundamental Principles“ (allgemeine Berufspflichten), unklar ist hingegen, was mit „Ethical Values“ gemeint ist.
- Die neue Definition von „Professional Behavior“ (berufswürdiges Verhalten) als eine Verpflichtung, im „Public Interest“ (öffentlichen Interesse) zu handeln, überzeugt nicht. Es gibt keine allgemeingültige Definition von „öffentlichem Interesse“, sodass der Berufsstand mit Rechtsunsicherheit belastet würde und die Einhaltung des Code letztlich von der Auffassung des jeweiligen Regulators abhinge.
- Die neue Definition von „Professional Judgement“ (pflichtgemäßes Ermessen) sollte an die entsprechende Definition in den ISA angepasst werden, um eine konsistente Anwendung der internationalen Standards sicherzustellen.