WPK, Mitteilung vom 06.05.2020
WPK und BStBK haben in einem gemeinsamen Schreiben vom 30. April 2020 gegenüber dem Deutschen Bundestag zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wie nachfolgend wiedergegeben Stellung genommen.