Berufsstand - 6. Dezember 2021

WPK und BStBK zu den aktualisierten „Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen“ für das Bezugsjahr 2021

WPK, Mitteilung vom 03.12.2021

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat ihre „Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen“ für das Bezugsjahr 2021 überarbeitet und zur Konsultation gestellt. Wie im Vorjahr, haben WPK und BStBK dazu Stellung genommen (16. November 2021) und deutliche Kritik geübt.

Prüfleitlinien gehen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus

Kritisiert wurde abermals, dass die Prüfleitlinien an vielen Stellen über die gesetzlichen Vorgaben des § 11 VerpackG hinausgehen und inhaltliche Vorgaben für die Prüfung vorsehen. Nach Auffassung von WPK und BStBK kann allerdings nur die Art der Prüfungsdurchführung konkretisiert werden. Problematisch wird außerdem gesehen, dass die im November 2021 zur Konsultation gestellten, aktualisierten Prüfleitlinien bereits für das Bezugsjahr 2021 gelten sollen, wobei viele Prüfer ihre Prüfungsaufträge zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen und zum Teil schon mit der Prüfung begonnen haben.

Probleme in der Prüfungspraxis

Darüber hinaus haben WPK und BStBK aufgezeigt, an welchen Stellen die Neuerungen – ebenso wie die bisherigen Vorgaben der Prüfleitlinien – zu Problemen in der Prüfungspraxis führen können. So etwa sollen neue Prüffelder ergänzt werden, die zusätzliche Prüfungshandlungen vorsehen, wenn die Vollständigkeitserklärungen im Vorjahr verspätet oder fehlerhaft eingereicht wurden. Auch dies geht über die gesetzlichen Vorgaben des § 11 VerpackG hinaus.

Quelle: WPK