WPK, Mitteilung vom 27.09.2024
Pflicht zur Mitteilung bestimmter innerstaatlicher Steuergestaltungen
Mit dem am 24. Juli 2024 veröffentlichten Regierungsentwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes wird ein erneuter Anlauf unternommen, eine Pflicht zur Mitteilung bestimmter innerstaatlicher Steuergestaltungen einzuführen. Dieses Vorhaben hatte die WPK bereits in ihrer Stellungnahme vom 17. Juli 2024 zum Referentenentwurf (seinerzeitige Bezeichnung „Zweites Jahressteuergesetz 2024“) kategorisch abgelehnt („Neu auf WPK.de“ vom 18. Juli 2024).
Am 25. September 2024 haben Kammern und Verbände der rechts- und steuerberatenden sowie wirtschaftsprüfenden Berufe zusammen mit dem Bankenverband und Organisationen aus Industrie, Handel und Handwerk an die Mitglieder von Bundesrat und Bundestag appelliert, sich für einen Verzicht auf eine solche Meldepflicht einzusetzen.
Quelle: Wirtschaftsprüferkammer