WPK, Mitteilung vom 04.06.2020
Die WPK hat aktuell zu dem Konsultationspapier des IESBA zu geplanten Änderungen des Code of Ethics im Bereich der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen (Exposure Draft Non-Assurance Services – ED NAS) Stellung genommen.
Die WPK begrüßt zwar die im ED NAS vorgesehene Verbesserung der Kommunikation des Abschlussprüfers mit den für die Überwachung des Unternehmens Verantwortlichen. Der ED NAS steht insofern im Einklang mit EU-rechtlichen Vorgaben.
Regelungen nicht klar konzipiert
Kritisch sieht die WPK allerdings die vorgesehenen Verschärfungen im Bereich der Zulässigkeit der Erbringung von NAS. Die Regelungen sind zum einen nicht klar konzipiert und bieten keine Rechtssicherheit. Zum anderen ist die Streichung von Wesentlichkeitsgesichtspunkten (Materiality Qualifier) bei der Erbringung von NAS grundsätzlich nicht verhältnismäßig und führt zu einer nicht gerechtfertigten Einschränkung sowohl im PIE- als auch im Nicht-PIE-Bereich.
Wettbewerbsnachteile für kleine und mittlere Praxen
Die vorgesehenen Einschränkungen treffen besonders kleine und mittlere Praxen, führen damit zu Wettbewerbsnachteilen und zu einer Erhöhung der Marktkonzentration. Diese Folgen können nicht im öffentlichen Interesse liegen. IESBA liefert zudem keinerlei Belege oder Anhaltspunkte für die Notwendigkeit der neuen Vorschläge.