Berufsrecht - 3. Februar 2020

WPK-Service: Liste der Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 319a Abs. 1 HGB)

WPK, Mitteilung vom 31.01.2020

Auf der Grundlage der zuletzt veröffentlichten Transparenzberichte hat die Wirtschaftsprüferkammer die nachfolgend zur Verfügung stehende Liste der Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 319a Abs. 1 HGB zusammengestellt.

Die Wirtschaftsprüferkammer übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und letzte Aktualität der Angaben.