Vollmachtsdatenbank - 6. November 2020

WPK führt Vollmachtsdatenbank zum Nutzen der Mitglieder weiter

WPK, Mitteilung vom 06.11.2020

Seit dem Jahr 2014 steht den Mitgliedern die Vollmachtsdatenbank der WPK zur Verfügung, über die sich Vollmachten von Mandanten elektronisch verwalten und vereinfacht an die Finanzverwaltung übermitteln lassen. Die Datenbank wurde im Rahmen einer Dienstleistungskonzession von der DATEV betrieben.

Für die Vollmachtsdatenbanken der Steuerberaterkammern wurde der DATEV von der Bundessteuerberaterkammer eine Dienstleistungskonzession erteilt, die vom Bundeskartellamt beanstandet wurde. Deshalb hat die Bundessteuerberaterkammer hat die Datenbank mit einigem Aufwand in einen Eigenbetrieb überführt.

Das Bundeskartellamt und die WPK haben nun Einvernehmen erzielt, dass die Vollmachtsdatenbank der WPK ohne weiteren Aufwand für den Berufsstand als Dienstleistungskonzession weitergeführt werden kann. Dienstleister wird weiterhin die DATEV sein. Damit können die Mitglieder die Vollmachtsdatenbank der WPK weiterhin uneingeschränkt nutzen.

Quelle: WPK