Allgemeines Berufsrecht - 5. Juni 2020

WPK fordert Verbesserungen der geplanten Änderungen im Bereich Honorare im IESBA Code of Ethics

WPK, Mitteilung vom 04.06.2020

Die WPK hat aktuell zu dem Konsultationspapier des IESBA zu geplanten Änderungen des Code of Ethics im Bereich Honorare (Exposure Draft Fees – ED Fees) Stellung genommen.

Die WPK befürwortet grundsätzlich die vorgesehene Einführung einer 15 %-Grenze im PIE-Bereich analog Art. 4 Abs. 3 EU VO (537/2014) und einer 30 %-Grenze im Non-PIE-Bereich analog § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 HGB. Allerdings fordert die WPK in diesem Zusammenhang Änderungen, damit die von IESBA vorgesehenen Regelungen im Einklang mit den genannten europarechtlichen und deutschen Vorgaben stehen und nicht über diese hinausgehen.

Änderungen verstärken Umsetzungsschwierigkeiten

Ferner weist die WPK auf bestehende Umsetzungsschwierigkeiten aus der EU-Verordnung hin, die durch die vorgeschlagenen Änderungen im ED noch verstärkt werden.

Zudem spricht sich die WPK dafür aus, dass Änderungen am 2018 sprachlich komplett überarbeiteten und neu strukturierten Code of Ethics auf das absolut erforderliche Maß beschränkt bleiben und aufgrund der aktuellen Pandemie erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten sollten.