Berufsstand - 29. Juni 2021

Wirtschaftsprüfungsexamen: Regelung zur vorzeitigen Zulassung zu Teilen der Prüfung vom Bundesrat am 25. Juni 2021 beschlossen

WPK, Mitteilung vom 29.06.2021

Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 10. Juni 2021 verabschiedeten Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften zuzustimmen. Dieses Gesetz enthält auch Änderungen der Wirtschaftsprüferordnung und der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung. Dadurch können künftig einzelne Prüfungsteile des Wirtschaftsprüfungsexamens – außer der Modulprüfung im Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ – bereits nach einer mindestens sechsmonatigen praktischen Tätigkeit abgelegt werden.

Für die Modulprüfung „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ müssen wie bisher zuvor die praktische Tätigkeit einschließlich der erforderlichen Prüfungstätigkeit vollständig erfüllt und nachgewiesen werden.

Mit diesen Änderungen hat der Gesetzgeber einen Vorschlag des Vorstandes der Wirtschaftsprüferkammer aus dem Jahr 2017 umgesetzt. Nach der bereits im Jahr 2019 erfolgten Modularisierung des Wirtschaftsprüfungsexamens ist dies ein weiterer Schritt, um die Attraktivität der Prüfung zu erhöhen.

Die Änderungen werden am Ersten des ersten auf die Verkündung des Gesetzes, das heißt seine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, folgenden Monats in Kraft treten. Die Änderungen könnten daher erstmals schon Anfang Januar 2022 bei der Zulassung zum Prüfungstermin I/2022 des Wirtschaftsprüfungsexamens Anwendung finden. Der Antragszeitraum zu diesem Prüfungstermin endet am 31. August 2021.

Quelle: WPK