Berufsrecht - 26. Juni 2020

Vorstand der WPK ergänzt die Erläuterungen zur Berufssatzung WP/vBP punktuell

WPK, Mitteilung vom 25.06.2020

Der Vorstand hat die Erläuterungen zur Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) am 18. Juni 2020 punktuell ergänzt (
„Neu auf WPK.de“ vom 22. Juni 2020
). Die Ergänzungen betreffen die Themenbereiche Redepflicht bei Gesetzesverstößen (zu § 14 Abs. 2 BS WP/vBP), Personaldienstleistungen (zu § 32 Abs. 2 BS WP/vBP) und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Systemen der Informationstechnologie (zu § 33 Abs. 6 BS WP/vBP).

Die Ergänzungen folgen aus Anmerkungen des Bundeswirtschaftsministeriums im Rahmen des Genehmigungsprozesses zur letzten Änderung der Berufssatzung. Das Ministerium hatte angeregt zu prüfen, inwieweit Ausführungen des IESBA Code of Ethics 2018 gegebenenfalls noch detaillierter aufgegriffen werden könnten.

Der Ausschuss „Berufsrecht“ und nachfolgend der Vorstand der WPK beschäftigten sich mit dem Anliegen. Der Vorstand kommt dem Anliegen insoweit nach, als dass die Erläuterungen fortentwickelt wurden:

  • Bei der Redepflicht wurden Tz. 360.3 CoE detaillierter eingearbeitet und die Erläuterungen zu § 14 Abs. 2 BS WP/vBP ergänzt.
  • Bei den Personaldienstleistungen wurden wesentliche Gedanken des Unterabschnitts 609 CoE in den Erläuterungen zu § 32 Abs. 2 BS WP/vBP verortet.
  • Bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit IT-Systemen wurden wesentliche Gedanken des Unterabschnitts 606 CoE in die Erläuterungen zu § 33 Abs. 6 BS WP/vBP eingearbeitet.

Die Ergänzungen sind nachfolgend in der Übersicht abrufbar, außerdem unter
„WPK > Rechtsvorschriften > Rechtsvorschriften Beruf“
. Dort steht auch der komplette Satzungstext zum Herunterladen zur Verfügung.