GwGMeldV-Immobilien - 3. September 2020

Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

WPK, Mitteilung vom 02.09.2020

Über den Entwurf einer Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien) hatte die WPK informiert („Neu auf WPK.de“ vom 24. Juni 2020 sowie vom 31. August 2020).

Die Verordnung wurde nunmehr am 31. August 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Nach ihrem § 8 tritt sie am 1. Oktober 2020 in Kraft. Der Begründungstext wird in den nächsten Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums steht der genaue Termin hierfür noch nicht fest.

Der Verordnungstext steht auf der Internetseite des Bundesanzeiger Verlages zur Verfügung.

Quelle: WPK