Coronavirus - 31. Juli 2020

Überbrückungshilfe für KMU – Antragsfrist bis zum 30. September 2020 verlängert

WPK, Mitteilung vom 31.07.2020

Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich mit dem Bundesfinanzministerium darauf verständigt, die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe bis zum 30. September 2020 zu verlängern. Diese Entscheidung soll durch eine Änderung der Verwaltungsvereinbarungen und der Vollzugshinweise mit den Ländern umsetzt werden.

Die WPK berichtete über den Start der Beantragung von Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbstständige unter
„Neu auf WPK.de“ vom 8. Juli 2020
, über FAQ, Checklisten und das Muster einer Zusatzvereinbarung unter
„Neu auf WPK.de“ vom 7. Juli 2020
, sowie über die Antragsberechtigung für Unternehmen mit saisonalen Schwankungen unter
„Neu auf WPK.de“ vom 16. Juli 2020
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