Corona-Krise - 17. Juni 2020

Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

WPK, Mitteilung vom 16.06.2020

Am 12. Juni hat die Bundesregierung die Eckpunkte der „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ beschlossen und damit einen Beschluss des Koalitionsausschusses vom 3. Juni umgesetzt (Neu auf WPK.de“ vom 5. Juni 2020).

Das branchenübergreifende Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von Juni bis August 2020 gewährt kleinen und mittelständischen Unternehmen nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den fixen Betriebskosten. Unternehmen sind antragsberechtigt, sofern sie im April und Mai 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 nachweisen können. Je nach Umsatzeinbruch werden zwischen 40 Prozent und 80 Prozent der Fixkosten erstattet.

Deutlich höhere Förderung im Vergleich zur Soforthilfe

Die Überbrückungshilfe ist ganz bewusst branchenoffen ausgestaltet und adressiert diejenigen Unternehmen, die nach wie vor unter Schließungen leiden oder wegen den Abstands- und Hygieneregeln ihre Kapazitäten nicht voll ausschöpfen können. Die Förderung des neuen Programms ist deutlich höher als bei der Soforthilfe (siehe auch „Neu auf WPK.de“ vom 27. April 2020).

Bestätigung durch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater notwendig

Bis zu 150.000 Euro an betrieblichen Fixkosten kleiner und mittelständischer Unternehmen können so je nach Umsatzausfall von Juni bis August 2020 erstattet werden. Dabei fällt Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern und auch Steuerberatern eine besondere Aufgabe zu, denn diese müssen die Umsatzausfälle und die betrieblichen Fixkosten bestätigen, damit das Bundeswirtschaftsministerium die Kosten erstatten kann.

Für das Programm stehen insgesamt 25 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Wirtschaftsprüferkammer bringt sich zur Ausgestaltung der Modalitäten im Rahmen einer Arbeitsgruppe beim BMWi ein.

Weitere Informationen zu den Eckpunkten sind auf der Internetseite des BMWi abrufbar.