Bekämpfung der Geldwäsche - 26. Juli 2021

Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz verabschiedet

WPK, Mitteilung vom 23.07.2021

Das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz wurde am 25. Juni 2021 verabschiedet und tritt in seinen wesentlichen Regelungsbereichen am 1. August 2021 in Kraft (BGBl. I S. 2083).

Mitteilungsfiktion des § 20 Abs. 2 GwG a. F. entfällt

Mit dem Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz wird das Transparenzregister von einem Auffangregister in ein Vollregister umgewandelt.

Künftig sind alle Gesellschaften verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister mitzuteilen. Die sogenannte Mitteilungsfiktion des § 20 Abs. 2 GwG a. F. entfällt. Damit trifft die Mitteilungspflicht auch die Gesellschaften, die bisher von der Mitteilungsfiktion Gebrauch machen konnten.

Sofern die Eintragung ins Transparenzregisters aufgrund der bisher geltenden Mitteilungsfiktion nach § 20 Abs. 2 GwG a. F. unterblieb (die Unternehmen also infolge des Wegfalls der Fiktion ab dem 1. August 2021 als nicht mehr eingetragen gelten), müssen die Verpflichteten bis zum 1. April 2023 keine Unstimmigkeitsmeldungen nach § 23a GwG wegen fehlender Eintragung abgeben.

Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten beim Vertragspartner

Die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten sind künftig bei dem Vertragspartner oder der für den Vertragspartner auftretenden Person zu erheben. Nicht ausreichend ist es, die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten aus dem Transparenzregister zu entnehmen.

Anders sieht es bei der Überprüfung der Richtigkeit der erhobenen Angaben aus. Bis dato durften Verpflichtete des GwG sich nicht allein auf die Angaben im Transparenzregister verlassen, um die Richtigkeit der erhobenen Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten zu überprüfen. Künftig sind keine weiteren Maßnahmen für die Überprüfung der Richtigkeit der Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten erforderlich, wenn die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister mit den erhobenen Angaben übereineinstimmen.

Quelle: WPK