Berufspolitik - 5. April 2023

Stellungnahme zum Vorschlag eines ISA 500 (Revised) Audit Evidence

WPK, Mitteilung vom 04.04.2023

WPK spricht sich für Beibehaltung der ursprünglichen Definition von Prüfungsnachweisen aus und warnt vor erhöhtem Dokumentationsaufwand

Die WPK hat mit Schreiben vom 4. April 2023 gegenüber dem International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) zu dessen Vorschlag eines ISA 500 (Revised) Audit Evidence Stellung genommen. Der Entwurf ist auf einen weltweit einheitlichen Prüfungsansatz ausgerichtet, der die International Standards on Auditing skalierbarer und angemessener für die Prüfung weniger komplexer Unternehmen machen soll.

Grundsätzlich begrüßt die WPK den Vorschlag. Die Anzahl der materiellen Anforderungen hat sich gegenüber dem aktuellen ISA 500 nur geringfügig erhöht, dabei bleibt der Entwurf verständlich.

Kritikpunkte

Allerdings führen die Vorschläge des IAASB möglicherweise zu einem höheren Dokumentationsaufwand. Dies sollte mit Blick auf kleine und mittlere Praxen vermieden werden. Hinsichtlich der Beurteilung von Prüfungsnachweisen werden punktuelle Umsetzungsprobleme identifiziert, die in der Stellungnahme gegenüber dem IAASB adressiert werden.

Darüber hinaus wird die vorgeschlagene Definition von Prüfungsnachweisen als zu eng erachtet, sodass die ursprüngliche Definition beibehalten werden sollte. Möglicherweise führt diese engere Betrachtungsweise dazu, dass künftig weniger Informationen als Prüfungsnachweise behandelt werden, als es derzeit der Fall ist.

Quelle: WPK