WPK, Mitteilung vom 01.10.2024
Das Steuerfortentwicklungsgesetz sieht die Einführung einer Pflicht zur Mitteilung bestimmter innerstaatlicher Steuergestaltungen vor. Es wurde am 26. September 2024 zum ersten Mal im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen.
WPK lehnt Mitteilungspflicht unverändert ab
Die WPK hat den Ausschüssen ihre Stellungnahme vom 27. September 2024 übermittelt. Auch in dieser Stellungnahme lehnt die WPK unverändert die Mitteilungspflicht ab. Hilfsweise wird gefordert, die meldepflichtigen Sachverhalte zu konkretisieren und zu begrenzen.
Außerdem wurde am 25. September 2024 ein gemeinsames Statement mit elf anderen Organisationen aus unserem Berufsstand, denen der Steuerberater und der Rechtsanwälte sowie Organisationen aus der Wirtschaft gegen die Einführung einer entsprechenden Meldepflicht veröffentlicht („Neu auf WPK.de“ vom 27. September 2024).
Zur Stellungnahme der WPK vom 17. Juli 2024 zum Referentenentwurf des Zweiten Jahressteuergesetzes 2024 siehe „Neu auf WPK.de“ vom 18. Juli 2024.
Quelle: Wirtschaftsprüferkammer