WPK, Mitteilung vom 29.03.2023
Das vom Deutschen Bundestag am 16. Dezember 2022 verabschiedete Hinweisgeberschutzgesetz der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ist nach der vom Bundesrat verweigerten Zustimmung politisch gescheitert. Der Vermittlungsausschuss wurde nicht einberufen. Die Regierungskoalition hat nunmehr kurzfristig zwei neue Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht.
- Der erste Gesetzentwurf ist wortgleich mit dem im Dezember 2022 beschlossenen Hinweisgeberschutzgesetz; es wurden lediglich die Regelungen zu den Beamten der Länder und Gemeinden sowie der sonstigen der Länderaufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts entfernt. Hierdurch soll die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes vermieden werden (BT-Drs. 20/5992).
- Mit dem zweiten Gesetzentwurf soll das Hinweisgeberschutzgesetz dann um entsprechende Regelungen ergänzt werden. Nur dieses Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates (BT-Drs. 20/5991).
WPK spricht sich erneut für den Vorrang interner Meldekanäle aus
Die WPK hat zum ersten Gesetzentwurf gegenüber dem Rechtsausschuss des Bundestages Stellungnahme genommen. Darin fordert die WPK im Wesentlichen – wie schon in ihren vorherigen Stellungnahmen – internen Meldekanälen den Vorrang einzuräumen, um Informationen, die der beruflichen Verschwiegenheit des WP/vBP (§ 43 Abs. 1 Satz 1 WPO) unterliegen, besser zu schützen.
Das Verfahren ist äußerst eilbedürftig, da die Europäische Kommission aufgrund der immer noch nicht umgesetzten Hinweisgeberrichtlinie mittlerweile ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hat. Nach der am 17. März 2023 erfolgten ersten Lesung im Bundestag ist damit zu rechnen, dass die Gesetzentwürfe zeitnah verabschiedet werden.
Die WPK berichtete über ihre Stellungnahmen zum bisherigen Gesetzesvorhaben unter „Neu auf WPK.de“ vom 13. Mai 2022, 7. Oktober 2022 und 20. Januar 2023.
Quelle: WPK