Berufspolitik - 4. Juni 2020

Stellungnahme: Referentenentwurf des BMF eines Gesetzes zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor

WPK, Mitteilung vom 03.06.2020

Die WPK hat am 28. Mai 2020 gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor Stellung genommen.

Mit der vorgesehenen Neufassung des § 29 Abs. 3 Satz 2?neu KWG?E (Kreditwesengesetz) soll ergänzt werden, dass der Prüfer auf Verlangen der Bundesanstalt oder der Bundesbank auch „die Art und den Umfang seines Vorgehens dazustellen“ hat.

Die WPK macht darauf aufmerksam, dass der Prüfungsbericht alle wesentlichen Feststellungen enthält. Insofern ist nachvollziehbar und auch angemessen, wenn dieser Prüfungsbericht auf Verlangen der Bundesanstalt oder der Bundesbank erläutert wird.

Tiefer Eingriff in die Berufsausübung der Prüfer

Die WPK weist jedoch darauf hin, dass eine zusätzliche Pflicht auf Verlangen der Bundesanstalt oder der Bundesbank die Art und den Umfang des prüferischen Vorgehens – möglicherweise prüfungsbegleitend und fortlaufend – darstellen zu müssen, tief in die Berufsausübung der Prüfer eingreift. Hierdurch kann es im Extremfall zu zeitlichen Verzögerungen kommen, die nicht zuträglich sein werden.

Zusätzlicher Mehraufwand des Prüfers

Eine solche Verpflichtung führt außerdem zum einen zu zusätzlichen Mehraufwand des Prüfers und zum anderen sind keine rechtlichen Anhaltspunkte ersichtlich, die eine solche Verpflichtung gegenüber der Bundesbehörde oder Deutschen Bundesbank begründen könnten. Die WPK hält die beabsichtigte Regelung für nicht erforderlich und setzt sich für ihre Mitglieder mit Nachdruck dafür ein, dass ein derartig tiefgreifender Eingriff in die Berufsausübung der Prüfer verhindert wird.