WPK - 5. Juli 2019

Sommersitzung des Beirates der WPK

WPK, Mitteilung vom 04.07.2019

Am 27. Juni 2019 fand die erste Sitzung des Beirates in diesem Jahr und damit die zweite ordentliche Sitzung des im vergangenen Jahr gewählten Beirates der WPK statt.

Bericht des Vorstandes

Präsident Gerhard Ziegler berichtete über die wesentlichen Entwicklungen seit der Beiratssitzung am 11. Dezember 2018.

Er informierte zunächst über aktuelle europäische Initiativen.

  • Die EU-Richtlinie zur Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle wird noch im Jahr 2019 in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Vorstand setzt sich auch weiterhin dafür ein, bei der Ausgestaltung der Meldepflicht die berufliche Verschwiegenheit zu schützen und eine Ausweitung der Meldepflicht auf nationale Gestaltungen zu verhindern.
  • Die Bemühungen der WPK in Bezug auf den Abschlussbericht des „Sonderausschusses des Europäischen Parlaments zu Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung (TAX3)“ haben Früchte getragen. Nicht verhindern können habe man lediglich die Forderung nach einer siebenjährigen Rotation des Abschlussprüfers.
  • Bei Umsetzung der Hinweisgeber-Richtlinie werde der Vorstand zur Verhinderung zusätzlicher Pflichten für den Berufsstand darauf hinweisen, dass bereits die Abschlussprüferrichtlinie Verfahren zur Meldung von Verstößen vorsieht.

Präsident Ziegler wies darauf hin, dass am 16. Februar 2019 das modularisierte Prüfungsverfahren eingeführt wurde. Danach müssen Examenskandidaten nicht mehr alle bis zu vier Prüfungsgebiete im Block ablegen, sondern können die Modulprüfungen auf mehrere Prüfungstermine verteilen. Dafür haben sie ab der Zulassung zur Prüfung sechs Jahre Zeit. Stand heute gehe der Vorstand davon aus, dass insgesamt rund 720 Kandidaten am zweiten Prüfungstermin 2019 teilnehmen werden. Einschließlich der rund 100 Kandidatinnen und Kandidaten aus dem ersten Halbjahr 2019 werde es etwa ein Drittel mehr Teilnehmer als im Jahr 2018 geben.

In Sachen Prüfungsfachwirt habe mittlerweile der Berufsbildungsausschuss seine Arbeit aufgenommen und den Entwurf einer Prüfungsordnung beraten. Es sei denkbar, dass bereits im nächsten Jahr ein erster Prüfungstermin angeboten werden könne.

Präsident Ziegler informierte auch über die neue Aufsichtsfunktion der WPK bei der Bekämpfung der Geldwäsche. Im Rahmen der anlassunabhängigen Aufsicht seien 2018 insgesamt 140 WP/vBP-Praxen angeschrieben und gebeten worden, einen Fragebogen zur Erfüllung der geldwäscherechtlichen Pflichten zu beantworten. Es habe keinen Anlass für förmliche Maßnahmen gegeben. Bei den drei Praxisbesuchen sei deutlich geworden, dass eine hohe Affinität für die Bekämpfung der Geldwäsche besteht. Man habe mit den Praxen auch Fragen aus der täglichen Praxis konstruktiv erörtern können. Derzeit erfolge die Auswertung der Fragebögen für 2019.

Für das Projekt Evaluierung der Umsetzung der EU-Regulierung sei, so Präsident Ziegler, ein Ausschuss eingerichtet worden. Nach dem derzeitigen Beratungsstand ergebe sich möglicherweise, dass Änderungen der WPO nicht erforderlich seien, aber Klarstellungen in der Satzung für Qualitätskontrolle.

Jahresabschluss und Bestellung des Abschlussprüfers

Mit einstimmigem Beschluss genehmigte der Beirat den
Jahresabschluss nebst Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018 der WPK
.

Die NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH WPG StBG aus Hamburg wurde einstimmig als Abschlussprüfer der WPK für das Wirtschaftsjahr 2019 wiedergewählt.

Änderung der Beitragsordnung

Nach eingehender Beratung beschloss der Beirat eine
Änderung der Beitragsordnung ab 2020
. Für das persönliche Mitglied ergibt sich danach ein Beitrag von 516 Euro.

Weitere Beratungsthemen

Durch einstimmigen Beschluss
änderte der Beirat § 12 der Satzung der WPK
. Diese Norm, die grundsätzliche Regelungen zu den Ehrenämtern in der WPK betrifft, war mit Blick auf die WPO-Änderungen infolge des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (APAReG) anpassungsbedürftig.

Der Beirat hat eingehend die Zusammenführung der Prüferberufe beraten. Beratungsgrundlage waren die Leitlinien für die Zusammenführung, die der hierfür eingerichtete Projektausschuss erarbeitet und der Vorstand verabschiedet haben. In einem Sounding sprach sich eine große Mehrheit im Beirat für die Zusammenführung aus.

Als Vorsitzende der Aufgaben- und der Widerspruchskommission wird Dorothea Werk-Dorenkamp für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2022 tätig sein. Der Beirat hat sich für ihre Bestellung ausgesprochen.

Einstimmig bestellt wurde Ministerialrat Rolf Landau als weiteres vorsitzendes Mitglied der Prüfungskommissionen.

Der Beirat wählte WP/StB Prof. Dr. Hans-Jürgen Graf von Stuhr in den gemeinsamen Ausschuss „Berufsexamen“. Er tritt an die Stelle von Frau WPin/StBin Barbara Hoffmann, die auf ihre Mitgliedschaft im Ausschuss verzichtete.

WP/StB Carolin Schütt, stellvertretende Vorsitzende der Kommission für Qualitätskontrolle, präsentierte den von der Abschlussprüferaufsichtsstelle gebilligten und dem Beirat vorab übersandten Tätigkeitsbericht der Kommission für Qualitätskontrolle für 2018 und beantwortete Fragen aus dem Beirat.

Die nächste Sitzung des Beirates findet am 4. Dezember 2019 statt.