WPK, Mitteilung vom 05.07.2022
Die WPK hat die Übersicht der Tätigkeiten, die dem Berufsstand der WP/vBP vorbehalten sind (Vorbehaltsaufgaben), aktualisiert. Als weitere Vorbehaltsaufgaben wurden in der Übersicht aufgenommen:
- Bucheinsicht nach § 87c HGB,
- Prüfung über das Vorliegen der tatsachenbezogenen Angaben im Beihilfeantrag nach der Carbon Leakage Verordnung und
- Prüfung der Einhaltung der Pflichten der Schwarmfinanzierungsdienstleister nach der Verordnung (EU) 2020/1503 gemäß § 32f Abs. 2 WpHG.
Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Die Übersicht hat rein unterstützende Funktion und kann eine einzelfallabhängige Befassung mit dem Thema Vorbehaltsaufgabe nicht ersetzen.
Quelle: WPK