WPK, Mitteilung vom 05.12.2024
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Rahmen der Abschlussdurchsicht1 und unter Berücksichtigung von Neuregelungen zur Rechnungslegung2 ergeben sich für das Jahr 2025 folgende geplante Schwerpunkte:
- Bestätigungsvermerk
- Entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert
- Immobilienbewertung
- Steueraufwand/-ertrag
- Angaben zu Sicherungsgeschäften
- Haftungsverhältnisse
- Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind
- Lagebericht bzw. Konzernlagebericht
Fußnoten
1 Details können den Berichten über die Berufsaufsicht unter www.wpk.de/oeffentlichkeit/berichte/berufsaufsicht/ oder auch dem Praxishinweis zur Abschlussprüfung unter www.wpk.de/mitglieder/praxishinweise/abschlusspruefung/ entnommen werden.
2 Durch die Umsetzung der Mindestbesteuerungsrichtlinie wurde eine zusätzliche Angabepflicht zu Steueraufwand oder Steuerertrag im Anhang eingeführt (siehe hierzu auch WPK Magazin 2/2024, Seite 42).
Quelle: Wirtschaftsprüferkammer