Prüfung - 5. Dezember 2024

Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht der WPK für 2025

WPK, Mitteilung vom 05.12.2024

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Rahmen der Abschlussdurchsicht1 und unter Berücksichtigung von Neuregelungen zur Rechnungslegung2 ergeben sich für das Jahr 2025 folgende geplante Schwerpunkte:

  1. Bestätigungsvermerk
  2. Entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert
  3. Immobilienbewertung
  4. Steueraufwand/-ertrag
  5. Angaben zu Sicherungsgeschäften
  6. Haftungsverhältnisse
  7. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind
  8. Lagebericht bzw. Konzernlagebericht

Fußnoten

1 Details können den Berichten über die Berufsaufsicht unter www.wpk.de/oeffentlichkeit/berichte/berufsaufsicht/ oder auch dem Praxishinweis zur Abschlussprüfung unter www.wpk.de/mitglieder/praxishinweise/abschlusspruefung/ entnommen werden.

2 Durch die Umsetzung der Mindestbesteuerungsrichtlinie wurde eine zusätzliche Angabepflicht zu Steueraufwand oder Steuerertrag im Anhang eingeführt (siehe hierzu auch WPK Magazin 2/2024, Seite 42).

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer