WPK, Mitteilung vom 12.03.2020
Die WPK hat am 6. März 2020 gegenüber dem Deutschen Bundestag zum Regierungsentwurf zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (ESEF) Stellung genommen.
Ausdrücklich begrüßt die WPK, dass von der ursprünglichen Aufstellungslösung Abstand genommen wurde und nun eine Offenlegungslösung vorgesehen ist, die den etablierten Aufstellungsprozess unberührt lassen soll.
Bei genauer Betrachtung zeigen sich allerdings einige Hürden bei der Umsetzung, die in der Stellungnahme näher erläutert werden:
- Zeitliche Verdichtung des Aufstellungs- und Prüfungsprozesses
- Keine Sicherstellung der Einreichung eines geprüften ESEF-Formats
- Unverträglichkeit von Bestätigungsvermerk mit traditionellem Abschluss
- Konsequenzen bei Beanstandung des Offenlegungsformats
- Unklarheiten in der technischen Umsetzung
Nach Überzeugung der WPK könnten diese Hürden verhältnismäßig einfach dadurch aus dem Weg geräumt werden, dass im Rahmen der Abschlussprüfung die Möglichkeit einer „nachgelagerten Prüfung“ der elektronischen Wiedergabe des geprüften Abschlusses zum Zweck der Offenlegung eingeräumt wird.
Eine nachgelagerte Prüfung vermeidet insbesondere die weitere zeitliche und materielle Verdichtung des ohnehin straffen Aufstellungs- und Prüfungsprozesses. Darüber stellt die nachgelagerte Prüfung sicher, dass das ESEF-konforme Berichtspaket auch tatsächlich in der geprüften Form offengelegt wird.