Rechnungslegung - 18. Februar 2022

Qualität in der Unternehmensberichterstattung – DStV reicht EU-Konsultationsbeitrag ein

DStV, Mitteilung vom 17.02.2022

Ende des Jahres beabsichtigt die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Verbesserung der Qualität und Durchsetzung der Berichterstattung börsennotierter Unternehmen zu veröffentlichen. Im Vorfeld hat der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hierzu im Wege der öffentlichen Konsultation seine Stellungnahme abgegeben.

Nur ein einziges Mal erwähnt die EU-Kommission im 82-seitigen Fragebogen den Namen Wirecard. Dennoch ist erkennbar, dass die Insolvenz des börsennotierten Zahlungsabwicklers Anlass für das Bestreben der Brüsseler Behörde gewesen ist, neue europäische Bestimmungen auf den Gesetzgebungsweg zu bringen.

Das Ansinnen der EU-Kommission, die europäische Gesetzgebung für die Berichterstattung börsennotierter Unternehmen gründlich zu überarbeiten teilt der DStV nur zum Teil. Gleichzeitig äußert er die Besorgnis, dass die kriminellen Machenschaften des Managements eines Unternehmens dazu führen könnten, das bestehende System der Unternehmensprüfung mit weiteren bürokratischen Auflagen zu versehen.

Stattdessen setzt sich der DStV dafür ein, bestehende europäische und nationale Bestimmungen der Rechnungslegung kritisch auf ihren tatsächlichen Mehrwert zu hinterfragen. Außerdem sollte durch die Angleichung unterschiedlicher Bestimmungen in den Mitgliedstaaten mehr Rechtssicherheit für die prüfenden Berufe und die Unternehmen geschaffen werden.

Verbesserungsbedarf sieht der DStV dagegen im Bereich Corporate Governance, etwa bei den Aufgaben und der Besetzung der Prüfungsausschüsse der Unternehmen.

Bei der Abschlussprüfung verweist der DStV auf die zunehmende Komplexität und den gestiegenen Verwaltungsaufwand für Prüfungen, die die rechtlichen Änderungen der vergangenen Jahre gebracht und die jetzige Marktkonzentration für Prüfungsgesellschaften zementiert haben. Dabei darf der eigentliche Zweck der Abschlussprüfung, die Bestätigung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zur Rechnungslegung, nicht zu einem Rundum-Sorglos-Paket für Investoren erweitert werden. Denn die prüfenden Berufe können keine Gewähr für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens und deren Einhaltung strafrechtlicher Normen leisten.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – www.dstv.de