Prüfung - 26. November 2024

Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen zur Prüfung und Bestätigung von Vollständigkeitserklärungen gemäß § 11 VerpackG für das Bezugsjahr 2024 veröffentlicht

WPK, Mitteilung vom 26.11.2024

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat ihre Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen überarbeitet. Sie sind ab dem Bezugsjahr 2024 anzuwenden. Rückfragen können per E-Mail an pruefer(at)verpackungsregister.org gerichtet werden.

Hintergrund der Aktualisierung ist, dass die Prüfleitlinien vielfach noch nicht optimal angewendet werden. Die ZSVR hat sie deshalb wesentlich ausführlicher gefasst. Damit erhalten Prüfer mehr Hinweise für die Prüfung und deren Dokumentation im Prüfungsbericht.

Viele Anregungen von WPK und BStBK leider nicht übernommen

Viele Punkte sind aus der Sicht der WPK nachvollziehbar, jedoch sind viele Anregungen aus der gemeinsamen Stellungnahme von WPK und BStBK vom 21. September 2023 („Neu auf WPK.de“ vom 26. September 2023) bedauerlicherweise nicht übernommen worden.

Insbesondere wurde die von uns wegen des Grundsatzes der eigenverantwortlichen Berufsausübung kritisierte Einschränkung der Entscheidungsfreiheit des Prüfers an mehreren Stellen beibehalten (Punkt 5 unserer Stellungnahme).

Problematisch ist auch, dass die aktualisierten Prüfleitlinien bereits für das Bezugsjahr 2024 gelten (im Abschnitt A.3.1 ist sogar das Jahr 2023 genannt – wohl ein redaktionelles Versehen). Bereits vorgenommene Prüfungshandlungen könnten damit wiederholungs- oder ergänzungsbedürftig sein.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer