WPK, Mitteilung vom 26.05.2020
Zum Umgang mit elektronischen Prüfungsberichten und Bestätigungsvermerken erhielt die WPK eine Reihe von Fragen aus dem Mitgliederkreis. Die hierzu veröffentlichten Praxishinweise liegen bereits länger zurück (
WPK Magazin 1/2017
, Seite 17, und
WPK Magazin 3/2017
, Seite 26).
Der Ausschuss „Berufsrecht“ und nachfolgend der Vorstand der WPK haben sich daher mit den zwischenzeitlich aufgeworfenen Fragen eingehend befasst und möchte diese für alle Mitglieder der WPK beantworten. Der entsprechend aktualisierte Praxishinweis zu elektronischen Prüfungsvermerken und Berichten steht zur Verfügung.