WPK, Mitteilung vom 17.11.2022
Der Nachhaltigkeitskompass (WPK) wurde um einen Überblick zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ergänzt.
Hintergrund
Kinderarbeit, ausbeuterische Arbeitszeiten oder Chemikalien, die in Abwässer und Flüsse gelangen: Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden entlang der Lieferkette sind ein massives Risiko für deutsche Unternehmen. Wer seiner unternehmerischen Sorgfaltspflicht nachkommt, kann diese Risiken deutlich eingrenzen. Für größere Unternehmen gilt dabei ab 2023 das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
In unserem Nachhaltigkeitskompass (WPK) geben wir einen Überblick über Anforderungen aus dem Gesetz, die betroffenen Unternehmen und den Zeitplan für die Anwendung. Zudem setzen wir das LkSG in einen Kontext mit europäischen Initiativen sowie der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Quelle: WPK