WPK - 21. Juli 2020

Informationsveranstaltung des Beirates der WPK nebst Abstimmung im schriftlichen Verfahren

WPK, Mitteilung vom 20.07.2020

Die besonderen Umstände der Coronavirus-Pandemie veranlassten Beiratsvorsitzer Dr. Marian Ellerich, diesen Sommer nicht zu einer Sitzung des Beirates der WPK einzuladen, sondern ein schriftliches Beschlussverfahren durchzuführen. Begleitend fand am 19. Juni 2020 eine Informationsveranstaltung in Form einer Videokonferenz statt. Diese sollte allen Beiratsmitgliedern zur Vorbereitung der Abstimmung möglichst denselben Informationsstand geben, den sie auch im Falle einer Sitzung gehabt hätten.

Bericht des Vorstandes der WPK

Präsident Gerhard Ziegler berichtete über die wesentlichen Entwicklungen seit der Beiratssitzung am 4. Dezember 2019.

Er informierte zunächst über die umfangreichen Aktivitäten der Kammer zur Corona-Krise und die hierbei erzielten Ergebnisse.

Sodann ging er auf aktuelle gesetzgeberische Aktivitäten ein. Schwerpunkte setzte er bei den Themen

  • Meldepflichten für Steuergestaltungsmodelle: Die WPK setze sich gegen eine Meldepflicht für die „normale, alltägliche“ Steuerberatung ein. Das BMF arbeite an einer „Weißen Liste“, aus der ersichtlich wird, was als „normale“ Steuerberatung nicht der Meldepflicht unterfällt. Hierzu leisteten WPK und BStBK Zuarbeit.
  • Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin: Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Prüfung kämpfe die WPK dafür, dass der Berufsstand weiterhin in die Prüfung einbezogen wird. Abwenden können habe man eine noch im Referentenentwurf vorgesehene Meldepflicht für die Prüfer prüfungspflichtiger Finanzdienstleister.

Ziegler teilte mit, dass das BMWi signalisiert habe, dass mit einer WPO-Novelle in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen sein werde. Es werde in dieser Legislaturperiode also auch weder eine Zusammenführung der Prüferberufe noch die Etablierung des Syndikus-WP/vBP erreicht werden können (
„Neu auf WPK.de“ vom 8. Juni 2020
). Nichtsdestotrotz werde die WPK diese Themen mit Nachdruck weiterverfolgen.

Außerdem informierte Ziegler den Beirat darüber, dass sich das modularisierte Wirtschaftsprüferexamen bewährt habe und auf welchem Stand das Projekt „Prüfungsfachwirt“ steht. Die ersten schriftlichen Prüfungen sollen in der Woche ab dem 23. November 2020 stattfinden.

Weitere Themen waren

  • die Geldwäscheaufsicht durch die WPK,
  • der Vorschlag eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, der auch Gegenstand der Klausurtagung des Vorstands vom 12. bis 14. August 2020 sein wird,
  • das Kapitalanlagekonzept der WPK und
  • die Digitalisierung in der WPK.

Jahresabschluss 2019 der WPK und Bestellung des Abschlussprüfers der WPK für 2020

Im schriftlichen Verfahren genehmigte der Beirat den Jahresabschluss nebst Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019 der WPK (
„Neu auf WPK.de“ vom 3. Juli 2020
).

Die NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH WPG StBG aus Hamburg wurde als Abschlussprüfer der WPK für das Wirtschaftsjahr 2020 wiedergewählt.

Einberufung der unabhängigen Wahlkommission

Mit einstimmigem Beschluss stimmte der Beirat der Berufung folgender Mitglieder der unabhängigen Wahlkommission für die Wahl der Mitglieder des Beirates 2022 durch den Vorstand zu (
„Neu auf WPK.de“ vom 7. Juli 2020
):

  • vBP/StB Dieter Grammes, Rechlin
  • vBP/StB Peter Hassel, Wertingen
  • vBP/StB Heinrich Jansen, Brüggen
  • vBP/StB/RB Jochen Okraß, Berlin
  • WP/StB Torsten Ebeling, Berlin
  • WP/StB Dr. Julia Füssel, Berlin
  • WP Dieter Gahlen, Berlin
  • WP/StB Frank Häfner, Stuttgart
  • WP/StB Thomas Krause, Hamburg
  • WP/StB Ralf Rödiger, Berlin

Weitere Beratungsthemen

Ebenfalls mit einstimmigem Beschluss entschied der Beirat im Wege der Abstimmung im schriftlichen Verfahren über die Nachberufung von Mitgliedern der Prüfungskommissionen für das Wirtschaftsprüfungsexamen und für die Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer für die Zeit bis zum 31. Dezember 2023.

Einstimmig stimmte der Beirat zu, der Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung die vom Vorstand benannten Mitglieder als ehrenamtliche Richter/innen beim Landgericht Berlin und beim Kammergericht vorzuschlagen.

Der Beirat passte die Richtlinien für Aufwandsentschädigungen der Ehrenamtsträger der WPK an die besonderen Umstände der Coronavirus-Pandemie an. Hintergrund ist die pandemiebedingte Umstellung von Präsenzveranstaltungen auf Video- und Telefonkonferenzen. Es wurde allerdings die Bitte geäußert, diese Anpassungen bei Normalisierung der Situation noch einmal zu überprüfen.

Der Vorsitzende der Kommission für Qualitätskontrolle WP/StB/RA Prof. Dr. Jens Poll präsentierte im Rahmen der Informationsveranstaltung den Tätigkeitsbericht der Kommission für Qualitätskontrolle für 2019 („Neu auf WPK.de“ vom 7. Juli 2020) und stellte sich den Fragen der Beiratsmitglieder.

Der Beirat wird sich voraussichtlich am 4. Dezember 2020 wieder zusammenfinden. Welche Möglichkeiten es gibt, für diesen Tag wieder zu einer Präsenzsitzung zu laden, hängt von der weiteren Entwicklung der Coronavirus-Pandemie ab.