WPK, Mitteilung vom 05.03.2020
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hat am 4. März 2020 auf seiner Internetseite einen
fachlichen Hinweis
zu den Auswirkungen der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) auf Rechnungslegung und Prüfung veröffentlicht.
Darin wird einleitend darauf hingewiesen, dass mit Blick auf die im Detail nicht absehbare weitere Entwicklung eine ständige Überprüfung der vorhandenen Informationen sowie ihrer möglichen Auswirkungen durch die für die Aufstellung von Abschluss und Lagebericht zuständigen Unternehmensorgane sowie durch deren Abschlussprüfer erforderlich sei.