WPK, Mitteilung vom 02.06.2020
Am 28. Mai 2020 hat das International Accounting Standards Board (IASB) eine Änderung an IFRS 16 verabschiedet. Leasingnehmer sollen damit von der Beurteilung befreit werden, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession (zum Beispiel Stundung oder Erlass) eine Leasingmodifikation darstellt.
Derartige Modifikationen sind aktuell in vielen Ländern zu beobachten. Von der Befreiung betroffen sind Zahlungen, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig gewesen wären.