Rechnungslegung - 29. April 2020

IAASB: Entwurf ISA 600 (Revised), Special Considerations – Audits of Group Financial Statements veröffentlicht

WPK, Mitteilung vom 28.04.2020

Am 27. April 2020 veröffentlichte das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) den Entwurf ISA 600 (Revised) zur Prüfung von Konzernabschlüssen (einschließlich der Arbeit der Teilbereichsprüfer) sowie damit einhergehende Änderungen anderer Standards zur Kommentierung. Aufgrund der aktuellen Situation räumt das IAASB eine Kommentierungsfrist bis zum 2. Oktober 2020 ein.

Das IAASB schlägt überarbeitete Anforderungen und Leitlinien vor, die insbesondere

  • die Aufmerksamkeit des Konzernprüfungsteams (Group Engagement Team) auf die Identifizierung und Bewertung der Risiken wesentlicher falscher Angaben im Konzernabschluss (einschließlich der Reaktion auf die bewerteten Risiken) betonen,
  • sofern Teilbereichsprüfer einbezogen werden, die Bedeutung der Beteiligung des Konzernprüfungsteams an der Arbeit des Teilbereichsprüfers unterstreichen,
  • Leitlinien zum Testen gemeinsamer Kontrollen und Kontrollen im Zusammenhang mit zentralisierten Aktivitäten vorgeben,
  • den Umfang und die Anwendbarkeit des Standards klarstellen und
  • die Bedeutung der kritischen Grundhaltung während der gesamten Konzernabschlussprüfung betonen.

Die WPK hat sich bereits frühzeitig mit dem Entwurf befasst:

  • Kritisch sieht die WPK insbesondere die absehbar umfangreichen Eingriffsmöglichkeiten des Konzernprüfungsteams in die Arbeit des Teilbereichsprüfers.
  • Die faktische Abschaffung der Anforderung zur Durchführung sogenannter „Full Scope Audits“ für Teilbereiche (Components), die der Größe nach bedeutsam sind, führt tendenziell zu weniger überzeugenden Prüfungsnachweisen.
  • Darüber hinaus werden die detaillierten Anforderungen durch netzwerkunabhängige Teilbereichsprüfer erheblich schwerer umzusetzen sein, als durch Teilbereichsprüfer, die dem Netzwerk des Konzernprüfers angehören. Dies kann zur Folge haben, dass kleine und mittlere WP-Praxen tendenziell benachteiligt werden.
  • Zudem ist zu bedauern, dass der Entwurf die durch ISA 315 (Revised 2019) und ISA 540 (Revised) zu erwartenden Qualitätssteigungen – insbesondere im Austausch zwischen Konzernteam und Teilbereichsprüfern über deren Ergebnisse der Risikobeurteilung – nicht ausreichend thematisiert.

Entsprechend wird sich die WPK in ihrer Stellungnahme kritisch zu dem Vorschlag des IAASB positionieren.

Zum Erstanwendungszeitpunkt enthält der Entwurf keine Angaben.