Qualitätskontrolle - 25. Februar 2021

Hinweis der Kommission für Qualitätskontrolle: Ergänzende Hinweise zur Prüfung eines Qualitätssicherungssystems kleiner Praxen

WPK, Mitteilung vom 24.02.2021

Die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) hat ihren Hinweis zur Prüfung eines Qualitätssicherungssystems unter besonderer Berücksichtigung kleiner Praxen grundlegend überarbeitet. Der überarbeitete Hinweis, der den bisherigen ablöst, richtet sich an Prüfer für Qualitätskontrolle (PfQK) und befasst sich mit den Besonderheiten der Prüfung von Qualitätssicherungssystemen kleiner Praxen.

Er enthält Beispiele zur Beurteilung der Angemessenheit des Qualitätssicherungssystems in Abhängigkeit von den Gegebenheiten kleiner Praxen, die dem PfQK erfahrungsgemäß Schwierigkeiten bereiten, und stellt mögliche Prüfungshandlungen des PfQK dar.

Gliederungsprinzip Mitarbeitereinsatz

Übergeordnetes Gliederungsprinzip des Hinweises ist das Praxismerkmal des Mitarbeitereinsatzes. Hierzu unterscheidet die Gliederung zwischen den Gruppen „WP/vBP prüft ohne Mitarbeiter“ und „WP/vBP prüft mit Mitarbeitern“. Das abschließende Kapitel behandelt den Einsatz von freien Mitarbeitern.

Der Hinweis ergänzt die Hinweise der Kommission für Qualitätskontrolle zur Durchführung und Dokumentation einer Qualitätskontrolle und zur Berichterstattung über eine Qualitätskontrolle (Stand 1. September 2020), ohne deren Anwendbarkeit einzuschränken oder neue Anforderungen an den PfQK zu definieren.

Quelle: WPK