Geldwäschebekämpfung - 21. Oktober 2025

GwG-Meldeverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

WPK, Mitteilung vom 21.10.2025

Am 1. September 2025 wurde die Verordnung über die Form von und die erforderlichen Angaben in Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nach § 43 Abs. 1 und § 44 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt am 1. März 2026 in Kraft.

Die GwGMeldV enthält Bestimmungen über die Form und die erforderlichen Angaben für Verdachtsmeldungen nach § 43 Abs. 1 und § 44 des Geldwäschegesetzes (GwG).

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer