Transparenzrichtlinie - 15. Dezember 2020

Europäisches Parlament und Rat: Grünes Licht für ESEF-Verschiebung

WPK, Mitteilung vom 14.12.2020

Am 11. Dezember 2020 haben das Europäische Parlament und der Rat einer Änderung der Transparenzrichtlinie zugestimmt, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Anwendung der Anforderungen des Europäischen einheitlichen elektronischen Formats (ESEF) für die Jahresfinanzberichte kapitalmarktorientierter Unternehmen um ein Jahr zu verschieben, sofern sie dies der Kommission unter Darstellung der Gründe mitteilen.

Ob dieses Mitgliedstaatenwahlrecht auch in Deutschland umgesetzt werden wird, bleibt abzuwarten. Ohne Umsetzung des Mitgliedstaatenwahlrechtes bliebe es für „Inlandsemittenten“ in Deutschland bei der Anwendung der ESEF-Regelungen auf Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen.

Die WPK begrüßt dieses Mitgliedstaatenwahlrecht ausdrücklich, da den betroffenen Unternehmen dadurch zusätzliche Zeit eingeräumt werden könnte, um die erforderlichen organisatorischen und technischen Anpassungen vorzunehmen und zu testen.

Die Nachricht „Coronavirus: EU agrees to rules to make it easier for firms to raise capital through the ‘EU Recovery Prospectus'“ ist auf der Internetseite der Europäischen Kommission veröffentlicht.

Quelle: WPK