WPK, Mitteilung vom 23.07.2021
Die Europäische Kommission hat am 20. Juli 2021 ein Legislativpaket zur Bekämpfung der Finanzkriminalität vorgelegt. Es besteht aus vier Vorschlägen:
- Vorschlag für eine EU-Verordnung zur Errichtung einer neuen EU-Behörde für Geldäsche und Terrorismusfinanzierung
- Vorschlag für eine EU-Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Vorschlag für die Sechste EU-Geldwäscherichtlinie
- Vorschlag für eine überarbeitete EU-Verordnung über Geldtransfers
Vorgesehen ist unter anderem die Errichtung einer europäischen Behörde, die nicht nur die Zusammenarbeit der zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units) verbessern, sondern auch die Koordination der nationalen Aufsichtsbehörden übernehmen soll. Dies soll sicherstellen, dass die EU-Vorschriften vom Privatsektor korrekt und konsequent angewendet werden.
Zudem sollen direkt anwendbare Regelungen zu den Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden sowie zum wirtschaftlichen Eigentum geschaffen werden. Auch soll es künftig möglich sein, Übertragungen von Krypto-Assets zu verfolgen und Barzahlungen ab 10.000 Euro zu begrenzen.
Überdies ist vorgesehen, die Fünfte EU-Geldwäscherichtlinie, die unter anderem Regelungen zu den nationalen Aufsichtsbehörden und den Meldestellen der Mitgliedstaaten enthält, durch die Sechste EU-Geldwäscherichtlinie zu ersetzen.
Im nächsten Schritt erörtern das Europäische Parlament und der Rat das Legislativpaket.
Quelle: WPK