EU-Steuern - 19. November 2021

EU-Vorschriften verpflichten multinationale Unternehmen zu mehr Steuertransparenz (Public Country-by-Country Reporting)

WPK, Mitteilung vom 18.11.2021

Am 11. November 2021 hat das Europäische Parlament der Einführung einer länderbezogenen öffentlichen Steuerberichtspflicht für große multinationale Konzerne zugestimmt (Public Country-by-Country Reporting – pCbCR). Ziel der neuen Vorschriften sei es, mehr Klarheit darüber zu erlangen, wo multinationale Unternehmen Steuern zahlen, und es ihnen zu erschweren, die Zahlung eines angemessenen Anteils zu vermeiden.

Damit nahm das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung mit dem Rat („Neu auf WPK.de“ vom 25. Oktober 2021) an, durch die Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro und mit Niederlassungen in mehr als einem Land dazu verpflichtet werden, ihre Gewinne, die gezahlte Körperschaftsteuer, die Zahl der Beschäftigten und weitere Angaben in jedem EU-Mitgliedstaat für das vorangegangene Geschäftsjahr in einem Bericht anzugeben.

Abschlussprüfer bestätigt Richtlinienkonformität der Offenlegung

Sofern der Abschluss durch einen Abschlussprüfer geprüft werden muss, ist im Bestätigungsvermerk anzugeben, ob der Bericht richtlinienkonform offengelegt wurde.

Unternehmen müssen erste Bestimmungen ab Mitte 2024 einhalten

Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Anschließend haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Somit müssen die ersten Bestimmungen der Richtlinie Mitte 2024 von den Unternehmen eingehalten werden.

Die Vorschriften enthalten eine Überprüfungsklausel, wonach sie in vier Jahren überprüft und nach einer Bewertung verlängert werden.

Quelle: WPK