WPK, Mitteilung vom 04.11.2024
Am 24. Oktober 2024 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) ihre Prüfungsschwerpunkte für die kommende Prüfungssaison 2025 veröffentlicht. Diese sind bei der Erstellung und Prüfung der IFRS-Abschlüsse von kapitalmarktorientierten Unternehmen für das Geschäftsjahr 2024 besonders zu berücksichtigen.
IFRS-Abschlüsse
Die Prüfungsschwerpunkte für die IFRS-Abschlüsse betreffen Liquiditätsbetrachtungen (insbesondere Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen, Covenants und bestimmte Aspekte der Kapitalflussrechnung) sowie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ermessen und wesentliche Schätzungen (insbesondere im Zusammenhang mit dem Vorliegen von Kontrolle, gemeinschaftlicher Kontrolle oder maßgeblichem Einfluss sowie Umsatzerlösen aus Kundenverträgen).
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Im Bereich Nachhaltigkeit sollen die Wesentlichkeitsbeurteilung bei der Berichterstattung nach den ESRS, der Umfang und die Struktur des Nachhaltigkeitsberichts sowie die Angaben nach Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung im Mittelpunkt stehen.
ESEF
Im Hinblick auf das Europäische Einheitliche Elektronische Format (ESEF) legt die ESMA das Hauptaugenmerk auf häufig festgestellte Fehler bei der Auszeichnung der Bilanz.
Allgemeine Anmerkungen
Die ESMA-Erklärung enthält in Abschnitt 4 auch einige allgemeine Anmerkungen zu bestimmten Themen, darunter zum Zusammenhang zwischen der Finanz- und der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die weiterhin von besonderer Bedeutung für die Emittenten sind. Obwohl diese Themen keine Durchsetzungsprioritäten für die 2024er Abschlüsse darstellen, sollten Emittenten diesen besondere Beachtung schenken, da sie (i) an frühere Verbesserungsempfehlungen anknüpfen, (ii) für bestimmte Sektoren oder Tätigkeitsbereiche relevant sein können oder (iii) neue Berichtspflichten betreffen.
Quelle: Wirtschaftsprüferkammer